Deutsche Namenkunde (Kluge)/023

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Deutsche Namenkunde (Kluge)
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II. Taufnamen.

      1. Die männlichen Taufnamen zeigen manchen Zusammenhang mit unseren Familiennamen: als Vornamen und als Familiennamen gelten z. B. Berthold, Dietrich, Eberhard, Ernst, Friedrich, Konrad, Wilhelm. Wir erkennen in dieser Tatsache einen Beweis der urdeutschen Einnamigkeit, aus deren Zeitalter heraus sich mit dem Durchdringen des Christentums die Zweinamigkeit im 12./13. Jahrhundert allmählich durchgesetzt hat. So kommt es, daß auch noch christliche Namen wie Anton, Lorenz, Martin, Moritz, Thomas, Paul, Peter die gleiche Doppelrolle spielen können.

      Aber alles jüngere Namengut gehört nicht in die Taufnamen hinein — weder Genitivnamen wie Friedrichs, Dietrichs, Friederici, Dieterici, noch Herkunftsnamen wie Osthoff, Westhoff oder Aschbach, Eschbach, noch Berufsnamen wie Müller oder Schneider, noch Eigenschaftsnamen wie Groß, Grote oder Kraus, Kruse. Anderseits sind jüngere Vornamen fremden Ursprungs, die sich erst in den beiden letzten Jahrhunderten eingestellt und festgesetzt haben wie Alfred, Eduard, Erich, Eugen, Gustav und Louis, nicht mehr zu Familiennamen geworden, weil die Entstehung der Familiennamen im 16. Jahrhundert im wesentlichen abgeschlossen war. Doch ist es auffällig, daß alte Namen wie Eckart, Eckert, Wieland und Hildebrand nur Familiennamen und nicht zugleich Taufnamen sind. Somit bestehen doch Grenzen zwischen Taufnamen und Familiennamen.

      2. Die Hauptmasse der männlichen Taufnamen entstammt der Zeit der Einnamigkeit, als es Regel war,