Deutsche Namenkunde (Kluge)/015
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Bei der Erblichkeit von Ämtern und Würden ergeben sich Familiennamen wie Ritter, Graf (Graff, Gräfe, Greve), Kämmerer, Marschalk, Schenk, Schultheiss, Scholz (ndd. Schulte), Ammann (für Amtmann), Vogt (Fauth, Vauth), Richter, Zöllner (Mauthner); auch Familiennamen wie Glöckner, Küster, Messner (Mesmer), Sigrist weisen auf die Erblichkeit der Berufsart. Die Häufigkeit des Namens Meier (Maier, Meyer) erklärt sich aus der Grundbedeutung ‘Gutsverwalter, Hofpächter’.
Zwar ist die Zahl der Familiennamen, die auf Beruf und Gewerbe beruhen, erstaunlich groß, aber man darf nicht übersehen, daß sie doch auch beschränkt ist. Die Masse stammt aus dem Ende des Mittelalters als derjenigen Zeit, die unsere Familiennamen geschaffen hat. Neuzeitliche Berufe oder Gewerbe treten nicht in die Namengebung ein, so daß man Worte wie Offizier und General, Sekretär und Direktor, Professor oder Rektor nicht als Familiennamen antrifft. Gleiches gilt etwa von Wörtern wie Bahnmeister, Gasmeister, Postmeister im Gegensatz zu Bacmeister, Bauermeister (ndd. Burmester), Forstmeister, Gildemeister, Hofmeister, Küchenmeister, Zechmeister. So hat die ganze moderne Industrie an der Entstehung der Familiennamen keinen Anteil, weil vor ihrem Aufblühen überall schon die Familiennamen fest wurzelten.
5. Zu der Fülle der Familiennamen deutschen Ursprungs gesellen sich fremdsprachliche Namen. Einen Teil davon hat uns frühzeitig das Christentum beschert, zunächst in Gestalt von Taufnamen, die aber dann als Rufnamen allmählich zu Familiennamen geworden sind. Schon im 9. Jahrhundert trifft man bei uns christliche Taufnamen wie Adam, Jakob, dazu später dann die