Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/VI
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Angabe bezeichnet immer den direktesten Abstand vom Hauptorte, sondern meist nur die nächste Postroute dahin. Von den beiden Distanzen, welche gewöhnlich jedem Orte beigesetzt sind, bezieht sich eine auf den Regierungs-Haupttort, die andere auf den Kreisort, woraus dann zugleich ersichtlich ist, in welchem Kreise sich jeder Ort befindet. Nur beim Kreise Schleiden ist eine Ausnahme zu bemerken, wo die eine Distanzangabe sich noch auf den frühern Kreisort Gemünd bezieht.
Wenn ich es nun wage, einem größern Publikum diesen Wegweiser als Führer durch unsern Regierungsbezirk zu übergeben, so muß ich in Betracht der Mängel und Unvollkommenheiten, die derselbe, zwar nicht ganz durch meine Schuld, noch an sich trägt, um schonende Beurtheilung bitten und werde gerne und dankbar wohlgemeinte Winke, Berichtigungen und Zusätze entgegennehmen. — Schließlich statte ich allen Freunden, welche mich bei diesem Unternehmen durch ihre Mittheilungen und Bemühungen so freundlich unterstützt haben, meinen herzlichsten Dank ab.
- Aachen, im März 1850.
- Der Verfasser.