Demissus
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Bedeutung: Abschied, Entlassung, Rücktritt
Bedeutung Kirchenrecht: Entlassung und Verabschiedung eines Pfarrangehörigen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich und Überweisung zu einer Amtshandlung (Hochzeit) in den Amtsbereich eines anderen Pfarrers, verbunden mit dem Rücktritt von eigenen Rechten.