Computergenealogie/Hinweise für Autoren

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Sehr geehrte Autorin, sehr geehrter Autor,

zunächst möchten wir uns herzlich bedanken für Ihre Bereitschaft, einen Beitrag für unsere Zeitschrift COMPUTERGENEALOGIE oder das Magazin FAMILIENFORSCHUNG zu schreiben.

Die Redaktion hat mit Ihnen sicherlich den Zeitpunkt der geplanten Veröffentlichung mitgeteilt. Die fristgerechte Einsendung eines Beitrags führt nicht automatisch zur Veröffentlichung im nächsten Heft, da sich kurzfristig aus Aktualitätsgründen Änderungen in der Planung ergeben können. Trotzdem bitten wir Sie dringend, verabredete Termine einzuhalten.

Vor einer möglichen Veröffentlichung erbitten wir von Ihnen heute die Zustimmung zur Übertragung der nicht exklusiven Abdruckrechte für die von Ihnen verfassten Texte. "Nicht exklusiv" bedeutet, dass Sie selbstverständlich später diesen oder einen ähnlichen anderen Artikel auch woanders veröffentlichen können.

Angenommene Arbeiten gehen in das unbeschränkte Verfügungsrecht des Herausgebers über. Dies schließt sowohl die Printausgabe (Zeitschrift/ Buch) als auch die Veröffentlichung im Internet (Blog, Newsletter) und die Vervielfältigung und Verbreitung auf digitalen Medien ein (als E-Book oder PDF über Webseiten oder DVD / CD). Bei allen Veröffentlichungen werden Sie selbstverständlich als Urheber genannt. Diese Übertragung ist notwendig, damit wir Zeitschriften mit Ihren Artikel auch im PDF-Format oder als eBook anbieten können. Gegebenenfalls werden wir Ihre Texte auch in unserem Blog bzw. Newsletter veröffentlichen. Nach Ablauf einer gewissen Schutzfrist (1 – 2 Jahre) möchten wir die COMPUTERGENEALOGIE mit Ihrem Beitrag kostenfrei zum Download anbieten.

Sie als Autor/in versichern uns mit der Abgabe Ihrer Texte, dass Sie diese selbst verfasst haben und dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Bei einer späteren Wiederveröffentlichung darf der Inhalt - insbesondere Links - ohne Rücksprache aktualisiert werden, sofern der Inhalt nicht verändert wird.


Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Postanschrift für ihre zwei Belegexemplare bei Erstveröffentlichung an. Diese wird ebenso wie Ihre E-Mail-Anschrift von der Redaktion für eine spätere Kontaktaufnahme und für Rückfragen gespeichert - keinesfalls gibt die Redaktion Ihre persönlichen Daten weiter. Diese Hinweise gelten sowohl für den aktuell abgesprochenen Artikel als auch für später folgende, sofern diesen Hinweisen nicht widersprochen wird. Unwidersprochen gelten diese Hinweise nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt als angenommen. Wir freuen uns allerdings sehr, wenn Sie auf unsere E-Mail über die Funktion „Antworten“ ganz formlos Ihr Einverständnis zukommen lassen.

Ein Merkblatt für Autorinnen und Autoren zur Artikelabgabe finden Sie hier: http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/Merkblatt_für_Autorinnen_und_Autoren

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Redaktion wenden.

Wir empfehlen Ihnen, einen Ausdruck dieser Vereinbarung zu Ihren Unterlagen zu nehmen.

Vielen Dank!


Die Redaktion der COMPUTERGENEALOGIE

http://www.computergenealogie.de
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Stand: 01.01.2016. Wir empfehlen Ihnen, einen Ausdruck dieser Vereinbarung zu Ihren Unterlagen zu nehmen.