Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/44
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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Sämtliche Interessenten machten sich indes allmählich mit dem Gedanken vertraut, daß es für sie höchst zweifelhaft sei, den Ausgang des langwierigen Prozesses überhaupt zu erleben; deshalb schlossen sie mit Karl Heinrich von Zedlitz am 15. Mai 1700 folgenden friedlichen Vergleich: Die Interessenten zahlen an ihren Vetter Karl Heinrich 25000 Thlr. schles.; dieser nimmt die Summe unter der Bedingung an, daß sie ihm bis zum Eingange der kaiserlichen Genehmigung zu 6 Prozent verzinst und ihm bis dahin Wohnung im Schlosse Bolkenhain und das nötige Brennholz gewährt werde. Zugleich entsagt er für sich und seine Erben allen Ansprüchen auf die Burg Bolkenhain und die zugehörenden Güter. — Dieser Vergleich wurde durch den Kaiser Leopold am 18. Juni d. J. bestätigt.
Die sechs Interessenten kamen nun dahin überein, den aus den Gütern zu ziehenden Überschuß gleichmäßig unter sich zu verteilen; außerdem sollten die zwei unverheirateten Fräulein die Burg bis zu ihrer Verheiratung bewohnen.
Schließlich jedoch übernahmen nur zwei von ihnen, Helene Katharina von Zedlitz, geb. von Zedlitz, und Johanna Theresia von Schaffgotsch, geb. von Zedlitz, das ganze Burglehn samt den zugehörigen Gütern mit der Verpflichtung, allen übrigen Interessenten ihren rechtmäßigen Anteil herauszuzahlen. Um nun die recht ansehnlichen Abstattungskosten der Verpflichtung gemäß abtragen zu können, liehen sie unter Zuziehung ihrer ehelichen Kuratoren, Sigmund Seifried von Zedlitz auf Hermannswaldau und Kunzendorf und Gottfried Ferdinand von Schaffgotsch auf Börnchen (Kreis Bolkenhain), am 11. November 1700 von dem Abt Dominikus Geier in Grüssau die Summe von 142 000 Thlr. schles. à 36 Wgr., wozu die übrigen Interessenten ihre Zustimmung gaben. Zu seiner Sicherheit nahm der Abt das Burglehn nebst allen Zugehörungen auf sechs Jahre in Pacht und zahlte jährlich 8500 Thlr. Pachtgeld, wovon er aber stets die Zinsen für das obige Kapital in Abzug brachte.
Bei der Übergabe vom 16. November werden u. a. 6 starke Doppelhaken und 9 kleinere „gischiftete“ Doppelhaken als auf dem Schlosse befindlich, desgleichen die mit vollständiger gottesdienstlicher Einrichtung versehene Schloßkapelle erwähnt.
Da die Familienglieder Zedlitz sehr bald die Überzeugung gewannen, daß sie das aufgenommene Hypotheken-Darlehn niemals würden zurückzahlen können, verkauften sie am 5. Januar 1703 das ganze Burglehn nebst Zugehörungen an denselben Abt Dominikus für die vorgestreckte Summe von 142000 Thlr., jedoch unter der Bedingung, daß, wenn irgend ein Erbe der