Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/004
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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des Sadelhoffs Rüschede richtig lieferen undt woll bezahlen, auch dies Gutt zum theill oder zu mahl nicht versplitteren, verwüsten, versetzen, verkaufen, noch einigerley Weise in andere hände bringen oder kommen lassen sollen, ohne Unsern oder Unserer Nachkommen Consent undt Bewilligung. Und soll dies gutt jeder Zeit zu zweyen handen stehen, undt so offt deren eine verstirbt, von Unss oder Unseren Nachkommen inner gebührender Zeit eine Newe handt wieder gesonnen und gewunnen werden auff gnade;[1] und ferners alles dasjenige thun, wass sich nach hobssrechten äiget undt gebührt. Sonder argelist, zu Urkundt der Warheit haben Wir Ferdinandt Abtt vorglt, diesen Behandigungs Brieff äigenhändig unterschrieben, undt Unser Secret Insiegell darahn wissentlich thun hangen. So geben auff Unserer Abtey Werden den 5. februarii Anno 1683.
- ↑ Von Seiten dieses Guts musste jährlichs auf Montag nach dem Sonntage Exaudi Jemand auf dem gewöhnlichen ungebotenen Hobsgerichte zur Nachweisung des Lebens der Hände erscheinen. Die beiden letzten Lehens-Hände waren: Maria Louisa Regina Francisca Gabriele Reichsgräfin von Leerodt Stiftsdame zu Nivelles, und deren Schwester Maria Augusta (Gattin des Sigismund Reinhard Frh. von Bongart). Dieselben wurden 1770 belehnt.