Baden/Staatshandbuch 1880/299

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Baden/Staatshandbuch 1880
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[298]
Nächste Seite>>>
[300]
Datei:Baden-Staatshandbuch-1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Aufsicht und Leitung der Anstalten, einschließlich der Ernennung der Lehrer, den staatlichen Schulbehörden zu.

      Die Direktoren und die wissenschaftlich gebildeten Lehrer (Professoren) werden mit Staatsdienr-Eigenschaf, die anderen (ständigen) Lehrer mit den Rechten der Volksschul-Lehrer, bezw. den in den Gesetzen vom 11. März 1868 und 25. Juni 1874 bezeichneten Rechten angestellt.

      Die höheren Bürgerschulen stehen unmittelbar unter dem Oberschulrath.

a. ohne Lateinunterricht.

(6 Klassen.)

Freiburg:

Timotheus Merkel; Professor, Vorstand.
Emil Reichert, Professor.
Dr. Gustav Garlipp, Professor.
Alois Metzger, Professor.
Sebastian Hefner, Professor.
5 Hauptlehrer, Nebenlehrer für kath. und evang. Religionsunterricht und für Zeichnen.

Heidelberg:

Robert Salzer, Professor, Vorstand. Orden?
Gustav Holzer, Professor.
Karl Gern, Professor.
Dr. Heinrich Schäfer, Professor.
Dr. Hermann Müller, Professor. Orden?
3 Lehramts-Praktikanten, 3 Hauptlehrer, Nebenlehrer für Religion, Zeichnen , Gesang und Turnen.

Karlsruhe:

Dr. Friedrich Firnhaber, Professor, Vorstand.
Ferdinand Rothmund, Professor.
Karl Leopold Trück, Professor.
Viktor Adam, Professor.
Karl Friedrich Müller, Professor.
5 Hauptlehrer, 5 Nebenlehrer.

Konstanz:

Wilhelm Zengerle; Vorstand.
Dr. Alexander Mauron, Professor.
Dr. Eugen Heßlöhl, Professor.
Julius Konrad, Professor. Orden?
1 Lehramts-Praktikant, 2 Hauptlehrer, Nebenlehrer für kath. und evang. Releigionsunterricht, 2 für Zeichnen.