Baden/Staatshandbuch 1880/183
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Baden/Staatshandbuch 1880 | |
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Oberlandesgericht
(Sitz in Karlsruhe).
Kompetenz:
Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung
- in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Rechtspolizei-Sachen über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgericht;
- in Strafsachen über Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz und in erster Instanz, sofern letzteren Falls die Revision ausschließlich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird, sowie über Bescherden gegen strafrichterliche Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammern begründet ist, und gegen entscheidungen der Strafkammern in der Beschwerdeinstanz und Berufungsinstanz;
- in Disziplinarsachen gegen Richter als Disziplinar-Gerichtshof;
- über Beschwerden in ehrengerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte; es führt die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Vorstandes der Anwaltskammer.
Oberlandesgerichts-Präsident:
Hermann Obkircher, Exc. Orden?
Senatspräsidenten:
Richard Schneider, Orden?
Karl Wielandt. Orden?
Oberlandesgerichts-Räthe:
Rudolf Nokk. Orden?
Friedrich Frhr. v. Neubronn, Kammerherr. Orden?
Eduard Wüstenfeld.
Edmund Kamm. Orden?
Wilhelm Ahles. Orden?
Dr. Ludwig Adolf Wilhelmi. Orden?
Friedrich Wilhelm Sauerbeck. Orden?
Josef Wedekind, Orden?