Baden/Staatshandbuch 1880/171

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Oberrechnungskammer.

      Die Oberrechnungskammer ist eine dem Landesherrn unmittelbar untergeordnete, der Staatsverwaltung gegenüber selbstständige Behörde, welche die Kontrole des gesammten Staatshaushates durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, über Zugang und Abgang von Staatseigenthum und, soweit dies nicht durch besondere Gesetze dem landstädischen Ausschuß übertragen ist, über die Verwaltung der Staatsschulden nach Maßgabe des Gesetzes vom 25. August 1876 (Gesetzes- undd Verodnungsblatt Nr. XXXVIII) und der Vollzugsverordnung vom 14. Dezember 1878 (Gesetzes- und Verodnungsblatt Nr. XXXI) zu führen hat.

Präsident:

Dr. Julius Jolly, Staatsminister a. D. , Exc. Orden?

Räthe:

Eduard Roman, Geh. Rath III. Kl. Orden?

Karl Frhr. v. Neubronn, Geh. Rath III. Kl. Orden?

Felix Maurer, Geh. Finanzrath. Orden?

Franz Siegel, Geh. Finanzrath Orden?

Revisoren:

Karl Berkes, Oberrechnungsrath. Orden?

Karl Bucher, Oberrechnungsrath. Orden?

Karl Desepte, Oberrechnungsrath. Orden?

Ludwig Mayr, Oberrechnugsnrath.

Friedrich Hündle, Rechnungsrath. Orden?

Robert Friedrich, Rechnungsrath.