Arbeitsdienstpaß
Begriffserläuterung
Die Inhaberin eines Arbeitsdienstpaßes des Reichsarbeitsdienstes (RAD) für die weibliche Jugend war in den 30er Jahren der ersten Hälfte des 20 Jhdts. in der Lage, durch Vorlage ihres Ausweises, die Erfüllung ihrer freiwilligen Dienstverpflichtung im Arbeitsdienst für die weibliche Jugend nachzuweisen.
Der Arbeitsdienstpaß war eine amtliche Urkunde, deren Fälschung und mißbräuchliche Benutzung gerichtlich verfolgt werden konnte. Er war auf Verlangen der Dienststellen des Reichsarbeitsdienstes und den Behörden des Deutschen Reiches vorzulegen. Der Verlust war unverzüglich der zuständigen Bezirksführung schriftlich anzuzeigen........
Der Ausweis beinhaltete über die Personendaten (Nebenstehend: Irmgard Becker) hinaus Angaben über den gesetzlichen Vertreter, der Eltern (Beruf des Vaters) und den Geburtsnamen der Mutter.
Eingetragen wurden Zeit und Dauer des Dienstverhältnisses, der Dienstgrad (Arbeitsmaid) und die Dienststelle. Intergriert in die amtliche Bescheinigung war ein Führungszeugnis der bescheinigenden Dienststelle.