Apostille
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Die Apostille ist eine international vereinbarte Form der Beglaubigung oder Legalisation von öffentlichen Urkunden, u. a. Personenstandsurkunden, die von einem anderen Staat ausgestellt wurden. Sie wurde zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des internationalen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt.
Die Apostille ist ein Stempel, der auf der Urkunde abgedruckt wird. Er hat die Form eines Quadrates von bestimmter Größe.
Weitere grundsätzliche Informationen finden Sie im Artikel Apostille. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Die Anwendung von Apostillen bei Personenstandsurkunden beschreibt eine spezielle Webseite des Standesamts I in Berlin.