Amtsvogt

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Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
17. Jahrhundert
Amtsvogt, Unterbeamter des Drosten als Amtmann (historisch), Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einem historischen Amt, mit Verwaltungsaufgaben (niedere Gerichtsbarkeit, Sicherung der landesfürstlichen Gerechtsamen, Kirchenrechte, Sicherhaltung der allgemeinen Heer- und Landstrasen, Brücken, Einzug der Landessteuern....)
Fürstbistum Münster
  • Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
  • Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
  • Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]

Beispiel

  • Haltern: Am 15 Februarii 1659 gibt sich der Ambtsvogt mit diesem Patent alhie ahn: Auß ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Befelch solle der Ambtsvogtt zu Dülman Ferdinandt Ißing sich nacher Halteren verfüegen unnd auß den Marcken, dha hochstgnädige ihro hochfürstliche Gnaden alß Ober- unnd Erbholtzrichter, auch zugleich alß obrister Erbex berechtet, etwa dreyßig Stück Bauhölter außsehennn. ... [2]

Quelle

  1. Quelle:Der Vogt im Lebensumfeld
  2. Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)

Literatur

  • Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004