AVB 1867-08-082
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1867 | Verordnung Nr. 82 | Armee-Verordnungs-Blatt 1867/7 |
Signatur
Datum
24.06.1867
Titel
Betrifft die Verleihung von Fahnen und Standarten an die im verflossenen Jahre neu errichteten Truppentheile am 3. Juli 1867
Ich habe beschlossen, den im verflossenen Jahre neu errichteten Truppenhteilen schon jetzt und zwar am 3. Juli, dem Jahrestage der ewig denkwürdigen Schlacht von Königgrätz, Fahnen resp. Standarten zu verleihen. Ich hege hierbei die Erwartung, daß dieselben diese ihnen in Gnaden anvertrauten Paniere stets in hohen Ehren halten und durch alle Wechselfälle der Zukunft - dem Vaterlande zum Heile und der Armee zum Ruhme - führen werden. Zur Empfangnahme der qu. Fahnen und Standarten, deren feierliche Nagelung und Weihe nach den darüber von Mir speciell erlassenen Bestimmungen am 2. und 3. Juli d.J. stattfinden soll, sind die Kommandeure der neu errichteten Regimenter resp. Jäger- und Pionier Bataillone, von einer Zahl der Fahnen sc. entsprechende Anzahl von Unterofizieren begleitet, zum 2. Juli d.J. Morgens nach Potsdam zu beordern. - Sie haben diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und hiernach das Weitere zu veranlassen.
- gez. Wilhelm
- ggez. v. Roon
An den Kriegs-Minister
Berlin, 26. Juni 1867
- Bei Mitteilung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre wird wie folgt bestimmt:
- Die zur Empfangnahme der Fahnen und Standarten zu kommandirenden Unteroffiziere, auch Feldwebel resp. Wachtmeister, - von jedem Bataillon der neu errichteten Infanterie-Regimenter, sowie von jedem neu errichteten Jäger-Bataillon, Pionier-Bataillon, Kavallerie- und Feld-Artillerie-Regiment einer - haben sich am 2. Juli d.J. Morgens 9 Uhr bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl bei der Nagelung als auch bei der Einweihung der Fahnen und Standarten im Parade-Ordonnoanz-Anzuge, die der Infanterie, Jäger und Pionier demnach ohne Gewehr resp. Büchse.
Kriegsministerium
in Vertretung
v. Podbielski
850/6.A.I.a.