Über Begriff und Theorie der Gesamtverwandtschaft (Rösch)

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Über Begriff und Theorie der „Gesamtverwandtschaft“

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Bibliografische Angaben

Siegfried Rösch: Über Begriff und Theorie der „Gesamtverwandtschaft“, in: Familie und Volk, 4/1954, Seite 97 - 101.

Genehmigung

Die Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Werkes in der DigiBib liegt dem Verein für Computergenealogie e.V. vor unter: OTRS-Ticket 2008080710000289 OTRS Ticket.svg (lesbar nur für OTRS-Betreuer). Sie ist im genealogy.net OTRS archiviert und kann bei Nachfrage durch die GenWiki-Administratoren vorgelegt werden (bitte belassen oder verwenden Sie die o. a. OTRS-Nummer in Ihrer Nachfrage): Nachfrage zur Verwendungsgenehmigung.


Über Begriff und Theorie der „Gesamtverwandtschaft“

mit einer Bildbeilage
Von Prof. S. Rösch, Wetzlar

1.

Häufig kann man beobachten, daß in einem kleinen Ort Personen des gleichen Familiennamens wohnen, die versichern, in keiner Weise verwandt zu sein; forscht man nach, so kann sich ergeben, daß sie gemeinsame Ururgroßeltern oder gar Urgroßeltern haben. Beim „Mann aus dem Volke“ erlischt das Gefühl für Vws.[1] meist schon nach wenigen Gen.[1], falls nicht besondere Umstände, z. B. Erbrechte, das Gedächtnis wach halten. Daher ist auch unser Sprachschatz zur genauen Bezeichnung von Vws.-graden erstaunlich gering. Wird anderseits der Ehrgeiz angeregt, etwa mit Goethe verwandt zu sein, oder von Luther, Karl dem Großen oder Mohammed abzustammen, so bestehen keinerlei Hemmungen, mit solchen Nachweisen noch durchaus „in der Familie“ zu bleiben.

Der naturwissenschaftlich geschulte Forscher trägt keine Bedenken, den Begriff „Verwandtschaft“ auf alle Personen auszudehnen, zwischen denen sich ein gegenseitiger Abstammungsnachweis erbringen läßt („Vws. in gerader Linie“ im juristischen Sprachgebrauch) oder die irgendwelche gemeinsamen Vorfahren haben, ohne selbst voneinander abzustammen („Vws. in der Seitenlinie“ im juristischen Sinne). Man erkennt leicht, daß damit alle Operationen zusammengefaßt sind, die wir mit At.-forschung und Nt.-forschung zu bezeichnen pflegen.

Als ein hübsches Beispiel, das das hohe Alter solcher Gedankengänge (die ja bereits der Antike entstammen) demonstriert, sei hier eine Miniatur aus einer französischen Pergamenthandschrift um 1260 abgebildet[2]; das farbige Original (97 x 155 mm) ist leider ins Ausland abgewandert, ebenso ein gleichartiges Stück, das Mann und Frau als Ursprung eines davor befindlichen Familienschemas zeigt. Wir sehen um den „Probanden“ (als Porträt im Kreis gezeichnet) nach unten seine „Deszendenten“, nach oben einige „Aszendenten“, seitlich anschließend seine „Kollateralen“, und zwar links die „Agnaten“ (Schwertmagen), rechts die „Kognaten“ (Spillmagen), gruppiert, und wir erkennen, daß diese Zeit noch sorgfältig die genaue Stellung zum Probanden in jedem Einzelfall mit Namen bezeichnete (s. Kunstdruckbeilage).

Schema einer Verwandtschaftstafel
(Pergamentblatt aus französischer Handschrift um 1260)

Es ist sowohl juristisch als auch biologisch üblich, den Abstand jedes Vw. vom Probanden quantitativ durch „Grade“ (Schritte) zu kennzeichnen. Leider sind die Regeln dabei nicht übereinstimmend. Näheres darüber habe ich in meinem Buch über „Goethes Vws.“ ausgeführt, dessen erste beiden Lieferungen erschienen sind[3]; da aber der „theoretische Teil“ zuletzt erscheinen wird, mögen hier schon einige Begriffe daraus dargelegt werden.

2.

Es ist zunächst nützlich, sich darüber klar zu werden, daß das Zurechtfinden im Labyrinth der genealogischen Beziehungen[4] einen festen Ausgangspunkt erfordert, sozusagen einen Koordinaten-Nullpunkt; ihn stellt der „Proband“ dar, bei dem „alle Fäden zusammenlaufen“, wie dies recht klar auch das obige Bild zeigt. Alle exakte Familienforschung muß „Zentralstruktur“ haben. Wir folgen dieser Grundforderung bei der Bezifferung jeder At. („Ahnenträger“) und jedes Stammbaums („Stammvater“). Was hier angestrebt wird, ist die Zusammenfügung der historischen Rück- und Vorwärts-Betrachtung (der At. und der Nt.) aufgrund folgender Überlegungen.

Wenn von sämtlichen Ahnen eines Probanden sämtliche Nk. aufgezählt werden, so sind damit alle seine irgend möglichen Vw. erfaßt. Dies erscheint zunächst ebenso leicht verständlich wie undurchführbar. Machen wir uns aber einmal mutig an die systematische Lösung der Aufgabe, so erkennen wir sie zwar als riesenhaft, aber prinzipiell realisierbar. Da nämlich jede nach rückwärts verfolgte Ahnenliste irgendwo ihr Erforschtheitsende findet (für uns heutige Mitteleuropäer manchmal schon bei der Großmutter, manchmal erst bei den Karolingern), da anderseits die Anzahl der Nk. jedes Ahns durch die Jetztzeit begrenzt ist, so ergibt sich der interessante Satz:

Die Gesamtanzahl aller Nk. der sämtlichen erforschten Ahnen eines Probanden bis zu einer gewissen Zeit ist endlich und abzählbar.

Wir wollen sie als die Größe der Gesamtverwandtschaft des Probanden bezeichnen. Baut sich die Nt. nur auf Teilen der bekannten At. auf, so wollen wir von einer Teilverwandtschaftstafel reden. Z. B. ist die „Sippe“ nach der Definition von E. E. Roesle[5] eine Teilverwandtschaft[GWR 1].

3.

In praxi wird dem Forscher meist nur ein verschwindend kleiner Teil des hierzu gehörigen Materials verfügbar sein, da nur von wenigen früheren Menschen eine lückenlose Nt. existiert, umso seltener, je weiter der Ahn zurückliegt. Es wird daher für „gewöhnliche Sterbliche“ meist ein unerfüllbarer Wunsch bleiben, sich eine Gv.-Tafel anzulegen, da diese eine ganz andere Größenordnung als eine At. hat. Trotzdem erscheint es mir lohnend, in Einzelfällen diese Arbeit in Angriff zu nehmen; und als einen der geeignetsten Fälle sehe ich den von Joh. Wolfg. v. Goethe an: liegt seine Person doch so im Zentrum des menschlichen Interesses wie wenige andere, dabei zeitlich uns so nahe, daß für viele seiner Ahnen noch Nt. aufstellbar sind, und doch wieder so weit zurückliegend, daß schon seine nächsten Ahnen zahlreiche Gen. von Nk. haben können.

Natürlich muß man sich bewußt sein, daß die Ausarbeitung einer Gv.-Tafel für eine At. vom Umfang der Goetheschen nicht von einem einzelnen Forscher geleistet werden kann, sondern daß sie ein Kollektivwerk von Forscher-gen. sein muß, wobei sicherlich auch dann noch unüberbrückbare Lücken bleiben werden. Bedenkt man, daß bei Goethe die Abstammung von den Karolingern nachgewiesen ist, so ergibt sich, daß schon fast alle europäischen Herrscherhäuser, sowie alle Menschen, die den gleichen Nachweis führen können, zu seiner Gv. gehören. Allein die gesamten Orth-Nk., soweit sie bis heute erforscht sind, ergeben schon eine fünfstellige Zahl. Der Gedanke hat vielleicht etwas Schönes an sich, daß somit praktisch unsere gesamte Kulturmenschheit[6] mit der Zeit in einen genealogischen Zusammenhang, um Goethe gruppiert, sich bringen ließe.

Mag ein solches Monumentalwerk auch noch lange Zukunftsmusik bleiben, und mögen auch Nichtsachverständige finden, daß, wenn nun einmal die gemeinsame Abstammung unserer gesamten Kulturträger prinzipiell nachgewiesen ist, und „alle Menschen Brüder werden“, der Einzelnachweis ohne Interesse sei, so wird doch jeder Genealoge verstehen, daß gerade die Aufdeckung aller Verflechtungen eine lohnende Aufgabe ist, und uns sicherlich auch sehr wertvolle allgemeine Erkenntnisse bringen wird.

4.

Was bisher auf diesem Gebiet erarbeitet und in dem Buch „Goethes Vws.“ niedergelegt ist, sind erste Anfänge in dieser Richtung, also eine Teilverwandtschaftstafel. Immerhin konnte dabei die Organisation des Werkes soweit erprobt werden, daß einer beliebigen Ausdehnung nichts mehr im Wege steht. Das einzig sinnvolle Verfahren, eine Gv.-Tafel aufzustellen, ist prinzipiell ja einfach und naheliegend: man führt listenmäßig, Gen. auf Gen., die Nk. zunächst des Probanden auf, dann die seiner Geschwister (also damit die gesamte Nt. der Probandeneltern, also der 1. Ahnengen.); es folgen die Nk. der Ahnenpaare 4/5, 6/7, dann die der Ahnen 8/9, 10/11, 12/13, 14/15. Damit ist die Gesamt-Nt. der 2. und 3. At-Gen. erfaßt. In gleicher Weise kann man fortfahren, indem man immer eine folgende At.-Gen. vornimmt und deren Nk. registriert, soweit sie nicht schon vorher erfaßt sind. Auf diese Weise besteht keine Gefahr, einen Zugehörigen auszulassen, es sei denn, daß Kenntnislücken in der At. oder in der Nk. der Ahnen auftreten. Im Falle des Goethebuches ist vorerst eine Grenze gesetzt bei der 4. Ahnengen., also bei den Ahnen 16/31, deren Nk. tunlichst vollständig erfaßt sind.

Man wird vielleicht enttäuscht sein über diese niedrigen Zahlen. Eine kurze Überlegung zeigt aber, daß damit für den Anfang schon eine recht ansehnliche Menschenmenge dargestellt wird. Erwägt man nämlich, daß, Goethes Gen. als Null-Gen. betrachtet, heute etwa die 6. Nk.-Gen. blüht bzw. geboren wird, setzt man ferner für schematische „Modell-Familien“ die Regel an, daß aus jeder Ehe nur zwei oder drei oder vier wieder heiratende Kinder hervorgehen sollen (q = 2, = 3, = 4), und läßt man alle Ahnen- und Nachfahrenimplexe sowie Mehrfachheiraten zunächst außer acht, so ergibt sich für ein Mitglied der 0. Gen. eine Nk. von 64 bzw. 729 bzw. 4096 Personen in der Gen. k = + 6, insgesamt von 126 bzw. 1092 bzw. 5460 Nk. in allen 6 Gen. (Goethe selbst hatte allerdings keine Urenkel). Begrenzt man die At. mit der Gen. k = —4, dann ergeben sich „Modell-Vws.“ von 11021 bzw. 557 540 bzw. 9 590115 Vw. des Probanden. Je nach Fruchtbarkeit der Realfamilien erhält man tatsächliche Zahlen, die größenordnungsmäßig damit vergleichbar sind. Im Goethebuch sind etwas über 4000 Vw. aufgezählt, doch bestehen in ihrem Kreise bestimmt noch größere Lücken. Mit jeder Ausdehnung auf eine nächstfrühere At.-Gen. wächst die Gesamtzahl der Vws. ganz beträchtlich (in obigen Modell-Familien um das etwa 4- bis 8fache), teils des vergrößerten Zeitraumes wegen, vor allem aber infolge der wachsenden Zahl von Ahnenpaaren und somit von Nt.-Säulen. Hier können natürlich nur Andeutungen gemacht werden.

Es versteht sich, daß Personenlisten solchen Umfangs durch besonders gut ausgebaute Register sowohl abc-licher als auch geographischer Art ergänzt werden müssen.

Eine sehr viel bessere Anschaulichkeit, als Listen sie bieten, würde man durch „synoptische Familientafeln“ erreichen, wie sie von mir erstmals 1939 beschrieben wurden[7] und wie ich sie im kleinen Rahmen einer Teilverwandtschaftstafel für die Ahnengen. k = —4 meiner Kinder auf 15 Blättern mit etwa 700 Personen und Bildnissen um 1935 aufgestellt habe. Leider aber erfordern solche Tafeln unverhältnismäßig viel Zeit und Geld.

5.

Eine so groß angelegte Familienübersicht verlangt eine exakte, sinnvoll und weitschauend überlegte Nomenklatur, eindeutige Kennzeichnung jeder Person und brauchbar angepaßte statistische Zählverfahren. Hierüber seien noch einige Worte angefügt. Dieser mathematische Teil der Aufgabe ist gegenüber einer solchen der reinen Mathematik durch einige genealogische Besonderheiten gekennzeichnet. So sind die Erscheinungen des Ahnenimplexes wie des Nachfahrenimplexes von wesentlicher Wichtigkeit und müssen richtig beachtet werden; viele Ahnen haben mehrfach geheiratet, so daß die Nk.-schaft eines Ahnenpaares nicht immer gleichzusetzen ist mit derjenigen jedes der Ehepartner; Gen.-Verschiebungen bei Implexen können die Verhältnisse weiter komplizieren. All dies muß qualitativ und quantitativ sinngemäß beachtet, kann hier aber nur angedeutet werden[8].

Es gelang, durch Überlegen und praktisches Erproben, ein Bezifferungssystem anzuwenden, das tunlichste Einfachheit und Leichtverständlichkeit mit Exaktheit und weitgehender Anpassungsfähigkeit verbindet. Jede Person in dem ganzen Geflecht ist durch ein Zahlensymbol eindeutig fixiert, das die gen.-mäßige Stellung zum Probanden klarlegt, das mit diesem gemeinsame niedrigstziffrige Ahnenpaar angibt, den individuellen Ort im System nennt, und zudem der Gefahr von Verwechslung vorbeugt, falls etwa bei einer späteren Neuauflage infolge erweiterter Kenntnisse das heutige Nummernsystem geändert werden muß. So bedeutet etwa (6/7) + II; a 42 eine Person aus der Enkelgen. Goethes, die mit ihm seine Großeltern Textor-Lindheimer (6/7) gemeinsam hat, und die in der jetzigen Auflage in dieser Reihe an 42. Stelle steht. Links vom Semikolon befindet sich der unabänderliche Teil des Symbols; rechts davon wird solange ein Buchstabe (der die Auflage bezeichnet) mitgeführt, bis keine Änderung der Nummer durch neuere Forschung mehr zu befürchten ist.

Überdies war es möglich, für jeden Vw. Goethes auch den quantitativen „biologischen Verwandtschaftsgrad“ anzugeben, was insbesondere in Fällen von Mehrfach-Vws. (Implexen) von Bedeutung ist, die umso häufiger auftreten, je größer der betrachtete Personenkreis wird; eine solche Angabe war meines Wissens bisher noch nie versucht worden.

Der statistische Begriff des „Erforschtheitsgrades“ einer At., ebenfalls für das Goethebuch erstmals entwickelt, ist inzwischen auch anderweitig erläutert worden[9]; er ermöglicht die biologisch gerechte Vergleichung weit erforschter At.

6.

So darf das demnächst erscheinende Goethe-Vw.-buch vielleicht hoffen, nicht bloß durch seinen Dateninhalt neues Material zu bringen, sondern auch der Forschung selbst generelle neue Impulse zu geben mit dem Ziel, ein Ziehen am gleichen Strang zu fördern, und eine „europäische Gemeinschaftsgenealogie“ einzuleiten. Ein solches Unternehmen, zu dem große Organisationen wie der „ALA“ der Dresdener „Deutschen Ahnengemeinschaft“ oder umfangreiche Stammtafelsammlungen nur Beiträge (allerdings sehr erwünschte und höchst notwendige!) bilden, wäre wohl wert, die Zukunftaufgabe einer neuen „genealogischen Zentralstelle“ darzustellen!

In diesem Sinne, und um nicht gleich zu weit greifende und daher zum Scheitern verurteilte Projekte anzugeben, möchte ich folgenden Vorschlag machen. Es ist bekannt, daß im Laufe der allmählichen Ausweitung der europäischen Gesamtbevölkerung vom Mittelalter bis zur Jetztzeit die wohl engste Einschnürung (mindestens die unserer Zeit zunächstliegende) in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit seiner Kriegsgeißel, den Ortsverwüstungen, mit Pest und anderen Seuchen erfolgte. Jede Ahnenliste heutiger Menschen, die bis vor den 30-jährigen Krieg vorstößt, muß sich auf die relativ wenigen Kanäle (deren absolute Zahl natürlich keineswegs gering ist) beschränken, die in dieser Zeit als Ahnenträger in Betracht kommen. Eine systematische Durchforschung aller At. müßte doch wenigstens den größeren Teil solcher „Ahnen um 1650“ zutagefördern, indem man alle Ahnenträger zusammenstellt, die etwa am 1. Januar 1650 gelebt haben (darunter natürlich oft Vater und Kind und vielleicht Enkel). Eine solche Übersicht würde vielfältig nützen, indem sie einerseits alle Personen aufzeigte, die heute als Nk. solcher Ahnen leben, anderseits diesen die Erleichterung böte, die rückliegenden Teile der At. in Gemeinschaftsarbeit und daher planvoller und mit größerer Erfolgsaussicht zu erforschen, als sie dies einzeln vermögen. Die Gesamtforschung käme dadurch ein großes Stück voran. Der Nutzen wäre sicher größer als z. B. derjenige noch so gut durchdachter neuer Vereinsstatuten.

Der Schwierigkeiten der Aufgabe bin ich mir wohl bewußt, und hoffe, nicht als idealistischer Ignorant verlacht zu werden. Waren denn Schwierigkeiten je ein Grund, eine nützliche Arbeit nicht in Angriff zu nehmen?


  1. 1,0 1,1 Raumsparende Kürzungen: At. = Ahnentafel(n), Gen. = Generation(en), Gv. = Gesamtverwandtschaft, Nk. = Nachkommen, Nt. = Nachfahrentafel(n), Vw. = Verwandte(r), Vws. = Verwandtschaft
  2. Mit gütiger Erlaubnis des Antiquariats Venator (Köln) aus einem Versteigerungskatalog; Original in blau, hellrot, grün und weiß auf braunrotem Grund
  3. Verlag Degener u. Co., Neustadt (Aisch)
  4. Es mag hier darauf hingewiesen werden, daß diese allgemein biologischen Erörterungen nicht auf die Humangenealogie beschränkt sind; die Ergebnisse und statistischen Beziehungen sind gleich interessant z. B. für den Tierzüchter und in gewissem Umfang auch für den Pflanzenbiologen.
  5. E. E. Roesle: Die Einteilung der Blutsverwandtschaft, des Grundelements von genetischen Bevölkerungen und der biologischen Bevölkerungsstatistik. Beil. zu Nr. 3 des III. Bandes der Nachr. d. Fam.-verb. Bürger (1946)
  6. Nach dem interessanten Befund der Rübel-Blass'schen At.-forschung, wo ja bei einer ganz durchschnittlichen bürgerlichen At. die Karolingerabstammung schon bei dem minimalen Ausschnitt der At., der bisher bearbeitet ist, mehr als 42000 mal nachgewiesen ist, besteht kein Zweifel, daß jeder von uns Mitteleuropäern vielfach, vielleicht millionenfach, karolingisches Blut in sich hat. Vgl. hierzu auch S. Rösch: über den Verwandtschaftsgrad. Festschrift zum 200. privaten mathem. Kolloquium von Prof. Wilh. Lorey, Ffm. (erscheint Ende 1954).
  7. S. Rösch: Über synoptische Familientafeln. „Fam.-gesch. Bl.“ 37 (1939), Heft 1, Sp. 1—16. Vgl. auch W. Rauschenberger: Erb- und Rassenpsychologie schöpferischer Persönlichkeiten. Jena 1942, S. 80, Tafel i/III (Goethefamilie) und S. Rösch: Die Familie Buff. Neustadt (Aisch) 1953, S. 24/25
  8. Diese Nomenklatur hat also noch weitergehende Forderungen zu erfüllen als diejenige einer einfachen Nk.-liste, für die bekanntlich eine Reihe von Lösungen erprobt sind und angewandt werden. Vielleicht darf hier, auf Anregung der Schriftleitung, in Kürze auf ein für Stammfolgen geeignetes, noch nicht publiziertes Gen.-numeriersystem hingewiesen werden, das von Ricardo W. Staudt (Buenos Aires, Bdo. de Irigoyen 330) vorgeschlagen wurde. Es will das lästige Umnumerieren bei erweiterter rückwärtiger Stammtafelkenntnis soweit wie möglich beschränken, erfüllt also bei der Stammtafel den gleichen Wunsch wie die Zählsysteme Borchardt und Dieckmann bei der At. (vgl. S. Rösch: Die Bezifferung von At., „Fam. u. Volk“ 2 (1953), S. 247), denn ganz vermeiden läßt sich das Umnumerieren ja nicht.
    Staudt schlägt nämlich vor, die Gen.-zählung nicht mit dem zufälligen ältestbekannten Stammvater zu beginnen, sondern grundsätzlich die Gen. des ersten (urkundlich oder mutmaßlich) in der Neuzeit, also nach dem 31. 12. 1499 geborenen Vorfahren als die I. zu bezeichnen, unter Annahme von je drei Gen. im Jahrhundert. Ein etwa um 1680 geborener ältester Stammvater gilt also als VI. Gen., ein um 1780 geborener als IX. Gen. Die weitere Zählung erfolgt dann wie üblich. In den (in bürgerlichen Kreisen seltenen) Fällen von weiter zurückreichenden Stammfolgen geht Staudts Vorschlag dahin, die Vatergen. zu I als Z, die Großvatergen. als Y usf. zu bezeichnen; bis zur Zeit der Karolinger reicht man somit wohl meist mit der Buchstabenfolge des Alphabets aus.
    Das Verfahren scheint sich besonders bei „Splitterstammfolgen“ (zahlreichen, noch unzusammenhängenden Stammfolgefragmenten gleichen Namens, wie sie jedem Familienforscher vorkommen) gut zu bewähren, die, durch die Staudtsche Gen.-benummerung „chronologisch vorgeordnet“, beim Zusammenschluß oft schon an der „richtigen Stelle“ stehen.
    Ich selbst habe bei meinen Stammtafelsammlungen mir immer im gleichen Sinne, wenn auch nicht mit der gleichen, bis in die Nummern ausgedehnten Konsequenz, geholfen, indem ich jeden „Splitter“ auf ein eigenes Blatt stammtafelmäßig aufzeichnete, und diese Blätter gleichen Familiennamens zunächst regional nach Ländern und Orten der Herkunft, solche gleichen Orts in sich chronologisch nach dem ältesten erwähnten Datum ordnete.
    Bei vollständigen Nt. und besonders bei Gv.-tafeln verliert natürlich jedes derartige an Familiennamen gebundene Ordnungssystem seine Bedeutung; es ist speziell auf die Stammtafel zugeschnitten.
  9. S. Rösch: Ahnenliste für Charlotte Kestner, geb. Buff. In „Mitt. Wetzlarer Gesch.-verein“ 15 (1953), S. 33—42



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Vergleich hierzu Uni Hamburg - Grundbegriffe der Genealogie: Der Begriff Sippe umfasst in der Regel eine nicht scharf umrissene Gruppe miteinander verwandter Personen. In einem engerem Sinne ist die Gesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen gemeint. Aufgrund der Konnotationen, die dieser Begriff durch den nationalsozialistischen Gebrauch erhalten hat, sollte auf ihn heute verzichtet werden.
    Vergleiche auch: Artikel Sippe. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.