Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867-1970/9
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Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867-1970 | |
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Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Kiel | |
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Datei:Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867-1970.djvu | |
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offiziersschüler und Schiffsjungen. Bei den Kadettenanstalten und Unteroffizier-Vorschulen zählten nur die als Lehrer, zur Aufsicht usw. abkommandierten aktiven Offiziere, Ärzte, Beamten und Mannschaften als aktive Militärpersonen (siehe z. B. bei Plön). Im Gegensatz dazu sind 1939 lediglich die ihrer aktiven Dienstpflicht genügenden Soldaten und Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes gesondert nachgewiesen; die Berufssoldaten und berufsmäßigen Führer des Reichsarbeitsdienstes sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
Abschließend sei erläutert, welchen Inhalt der Begriff "Wohnbevölkerung" bei den Volkszählungen 1961 und 1970 hatte:
Personen (gleichgültig, ob Deutsche oder Ausländer), die am Zählungsstichtag in einer Gemeinde ihren alleinigen Wohnsitz hatten, zählten ausnahmslos in dieser Gemeinde zur Wohnbevölkerung. Wer eine weitere Wohnung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde hatte, wurde der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus er zur Arbeit oder Ausbildung ging. Für den, der weder berufstätig war noch in der Ausbildung stand, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der er sich überwiegend aufhielt. Deutsche mit weiterer Wohnung im Ausland (zum Beispiel Arbeiter auf Montage) wurden der Wohnbevölkerung ihrer Heimatgemeinde zugerechnet.
Soldaten im Grundwehrdienst oder auf Wehrübung wurden der Gemeinde, in der sie vor ihrer Einberufung wohnten, zugeordnet. Ebenso wurde bei nicht meldepflichtigen Patienten in Krankenhäusern (das heißt, bei Aufenthaltsdauer von unter drei Monaten) sowie bei Personen in Untersuchungshaft verfahren.
In Gemeinschaftsunterkünften wohnende Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei wurden ebenso wie Strafgefangene, Dauerinsassen von Anstalten und das in Anstalten wohnende Personal zur Wohnbevölkerung der Garnison- oder Anstaltsgemeinde gezählt.
In der Zählung nicht erfaßt wurden Angehörige ausländischer Stationierungsstreitkräfte sowie ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen (einschließlich ihrer Familie).
2. Quellen Methoden, Probleme
Mancher Benutzer dieser Veröffentlichung wird über die Lückenhaftigkeit des Gebotenen enttäuscht sein, weil er für eine Gemeinde und ein bestimmtes Jahr keine oder keine vergleichbaren Angaben findet. Deshalb sind einige Ausführungen über die benutzten Quellen nötig, die deutlich machen, warum Lücken bleiben mußten. Das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein ist 1946 gebildet worden. Erst seit diesem Zeitpunkt sind eigene Archive, Karteien und Veröffentlichungen über die Gemeinden vorhanden. Vorher waren für Statistiken über Schleswig-Holstein zuständig: von 1867 bis 1934 das Königlich Preußische Statistische Bureau (ab 1905 Preußisches Statistisches Landesamt) und, nach dessen Auflösung im Jahre 1934, das Statistische Reichsamt, beide in Berlin. Ihre Archive sind nicht mehr vorhanden. So ist man für die Volkszählungen 1867 bis 1939 zur Hauptsache auf das angewiesen, was über die Ergebnisse veröffentlicht worden ist. Das wiederum ist auf Gemeindeebene von unterschiedlichem Umfang und Ausnutzungsgrad.
Eine Durchsicht des Verzeichnisses der benutzten Quellen auf Seite 252 ff. zeigt, daß die amtliche Statistik keine generellen Gemeindeverzeichnisse mit Einwohnerzahlen für die Volkszählungen 1910 und 1919 veröffentlicht hat. Für die Gemeinden über 2 000 Einwohner oder die Städte kann zwar auf andere Quellen zurückgegriffen werden. Auch haben die meisten Kreise endgültige Ergebnisse der Volkszählung 1910 für ihre Gemeinden in ihren amtlichen Kreisblättern veröffentlicht. Sonst standen aber für diese beiden Zählungen nur die meist handschriftlichen Kreislisten mit vorläufigen Zahlen zur Verfügung, die die Landräte seinerzeit der Regierung in Schleswig eingereicht haben und die im Landesarchiv aufbewahrt werden.
Bei der Bearbeitung des Abschnitts 5 wurde vom Gebietsstand der Gemeinde bei der Volkszählung 1970 ausgegangen und die Veränderungen dieses Gebietes von Zählung zu Zählung rückwärts in die Vergangenheit verfolgt. Die Namens- und Gebietsveränderungen der Gemeinden sind laufend