Vlotho/Urbar 1556/Nienhagen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Vlotho‎ • Urbar 1556
Version vom 15. Dezember 2005, 13:00 Uhr von Kpwessel (Diskussion • Beiträge) (Überführt aus: http://www.genealogienetz.de/reg/NRHE-WFA/Herford/Vlotho/1550_nie.htm)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556

Bauerschaft Nienhagen

Die Bauerschaft Nienhagen (heute Steinbründorf) umfaßt den südöstlichen Teil der Gemeinde Valdorf, reicht aber mit einigen Besitzungen über die lippische Grenze hinaus. Folgende Ortsteile gehörten zur Bauerschaft: Pedelen, Nienhagen, Steinbründorf und Kloy. Die Bauerschaft umfaßte 28 Höfe.

Vollspännerhöfe

1556 existieren keine Vollspännerhöfe in der Bauerschaft.

Halbspännerhöfe

1. Heinrich zu Rentorp Dem Herzog eigen.
2. Heinrich Klocke Dem Herzog eigen.
3. Johann Sondermann Dem Herzog eigen.
4. Johann Vettkötter Dem Herzog eigen.
5. Johann Prüssner Dem Kloster Quernheim eigen.
6. Lüdecke Bickmeier Frei, Frau und Kinder
dem Herzog eigen.
7. Deppe zu Steinbründorf oder Klocke Dem Herzog eigen.
8. Johann Schröder Dem Herzog eigen.
9. Hermann zu Pedelen Dem Herzog eigen,
Frau und Kind frei.
10. Heinrich Guise oder Swin Dem Herzog eigen.

Heelkötterhöfe

1. Johann Bubaw Wilhelm Ledebur eigen.
2. Johann Peter Frei, Frau und Kind
dem Herzog eigen.
3. Lüdecke Wulfkuhle Dem Herzog eigen.

Kötterhöfe

1. Hans zu Rentorp Dem Herzog eigen.
2. Hermann Klocke Dem Herzog eigen.
3. Gerke zu Nienhagen Dem Herzog eigen.

Halbkötterhöfe

1. Nolte ufm Berenkamp Dem Herzog eigen.
2. Arend Plöger Kloster Quernheim eigen.
3. Bertold Könning Dem Herzog eigen.
4. Johann Everdes uf dem Kloy Dem Herzog eigen.
5. Hillebrand Schopmann Dem Herzog eigen.
6. Hermann Kindervater Dem Herzog eigen,
Frau und Kinder frei.
7. Lüdecke zu Nienhow Dem Herzog eigen,
Frau und Kinder frei.
8. Heinke im Nienhagen oder Böke Dem Herzog eigen.

Viertelkötterhöfe

1. Hermann Steinmann Dem Herzog eigen.
2. Berend Huß Frei. Frau und Kinder eigen.

Ungeklärt bleibt die Stellung von Berndt Brandt zu Steinbründorf. Er hat keine Abgaben an das Kloster, sondern nur Zins und den Zehnten an die Mönche zu leisten.