Ehevogt

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Der Begriff Ehevogt ist ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.

In der Literatur findet man folgende Angaben:

  1. Ehemann [1]
  2. Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
  3. EHEVOGT, m. maritus, in dessen mundium die frau sich befindet [3]
  4. Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [4]


  • Ehevogt. Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. Ehemann als Vormund, Rechtsvertreter der Frau (Götze). Trauzeuge, „maritus, in dessen mundium die Frau sich befindet“ (Grimm). Munt: war im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz- und Vertretungsverhältnis. Sie stand namentlich dem Hausherrn über die Ehefrau, die dem Haushalt angehörenden Kinder und das freie Gesinde zu (Creifelds).
  • „Andrießen Jirantzeher als zeitlichen ehevogt [1647]“, „seine Schwegermutter und Lucam, Ehevogt, citiren lassen [1660]“.
  • (W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011). )

Quellen

  1. Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
  2. Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
  3. Ehevogt im Deutschen Wörterbuch
  4. Artikel Ehevogt. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).