Stiftung Stoye/Band 45/008

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Stiftung Stoye/Band 45
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Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1512 –1700

Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert, welche sich heute im Stadtarchiv befinden: 1. Buch: 1512 bis 1619 2. Buch: 1619 bis 1700 3. Buch: 1700 bis 1799 4. Buch: 1800 bis 1838 Wegen des beträchtlichen Umfanges der Datenmenge wurde entschieden, die Altenburger Bürgerbücher in zwei Bänden der Schriftenreihe der Stiftung Stoye zu veröffentlichen. In diesem Band werden die in den ersten beiden Bürgerbüchern der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – genannt. Zusätzlich enthält dieser Band die sogenannten fürstlich bestätigten (ernannten) Ratsherren von 1513 bis 1692. Der Stadtrat bestand aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmess (2. Februar) wechselten. Weiterhin enthält dieser Band die in der Zeit von 1563 bis 1680 verstorbenen Ratsherren, welche ebenfalls im ersten Altenburger Bürgerbuch mit festgehalten wurden. In der Regel wurden solche Aufstellungen in anderen Städten in gesonderten Dokumenten erfasst. Diese Aufstellungen vermitteln eine Reihe von zusätzlichen Informationen (bekleidete Funktionen) zu den Altenburger Ratsherren. So erfährt man anhand der jährlichen Bestätigungen etwas über deren persönliche Entwicklung. Ein folgender Band der Schriftenreihe der Stiftung Stoye wird die im dritten und vierten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – für den Zeitraum 1700 bis 1838 enthalten. Beide Bände wurden so konzipiert, das alle Abschnitte getrennte Personenregister besitzen. Somit können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden. Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Besonders betrifft das solche aus früheren Jahrhunderten, als es noch keine einheitlichen Regelungen zur Schreibweise von Buchstaben und Worten gab. Oft wurden gleiche Buchstaben und Worte innerhalb eines Bürgerbuches unterschiedlich geschrieben und umgekehrt, fast exakt gleiche Buchstaben entsprechen häufig völlig unterschiedlichen Lauten. Dazu kommt noch eine Vielzahl von Kürzeln, deren Bedeutung teilweise völlig unklar bleibt. Bei der Transkription solcher Dokumente ist deshalb nicht nur eine umfassende Kenntnis altdeutscher Schrift erforderlich, sondern oft muss auch die Phantasie und die Inspiration zur Hilfe genommen werden. Fehler sind deshalb praktisch unvermeidbar. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie der Fehlerfreiheit kann aus den genannten Gründen nicht übernommen werden. In wichtigen oder Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten. In den Personenregistern kann man ersehen, wie sich die Schreibweise einiger Familiennamen im Laufe der Zeit verändert hat. Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Berufe der aufgenommenen Bürger: Am 22.07.1574 wurde Michael Schneider 12

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