Stiftung Stoye/Band 48/272

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Stiftung Stoye/Band 48
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Heinemann

Franz Heinemann Erbteilung nach Absterben der Witwe Der Vertrag ist identisch mit dem in Stadtgerichte Leisnig Band 10, Seite 130, [1682] aufgeschriebenen Vertrag. Stadtgerichte Leisnig Band 10, Seite 138, Nr. [1682] 3. Mai 1682. Frau Dorothea, Meister Franz Henemanns des Älteren, weiland Bürgers und Fleischhauers allhier sel. nachgelassene Witwe ist verstorben und hat drei Kinder hinterlassen, namentlich: 1. die Tochter erster Ehe, Frau Dorothea Müllerin cum Curatore Johann Reißbachen. 2. der verstorbenen Tochter erster Ehe Annen Marien Dietzin hinterbliebene Kinder, Gottfried Dietze für sich und Jungfer Anna Maria Dietzin cum Curatore Elias Hentzschel und 3. der Sohn anderer Ehe Hanß Henemann, Bürger und Tuchmacher allhier. Die Erben haben sich zusammen mit den Gerichtspersonen, Herrn Johann Dietmann, Stadtrichter, und den Gerichtsschöppen Herrn Andreas Kunzen und Herrn Hieronymus Schönbergen, in das Wohlfahrtsche Haus im 2.Viertel der Stadt begeben und zusammen mit dem Gerichts-Actuarius Augustin Cranachen die Inventarisierung und Teilung vorgenommen.

1. 2. 3. 4. 5.

6. 7. 8.

Immobilia Zwei Scheffel Feldt uffn Hasen Köpgen, Wert 50 f. Ein Hopfengarten zu Döhlen, Wert 20 fl. Ein drittel von 1 1/4 Scheffel Feldt. Ein drittel von 1/2 Badergarten, so die Mutter am 13. Julij 1626 im Loß bekommen, Wert 46 fl 14 gl. 1/2 Pfarrgarten, Wert 18 fl. Diese Stücke hat die Mutter in voriger Theilung am 3. Julij 1676 im Loß bekommen. Ferner von dem verstorbenen Sohne Franzen ererbt: Ein Drittel von den 1 1/4 Scheffel Feld. Ein Drittel vom halben Badergarten, so die Mutter seel. vom Sohn Franzen ererbt. Zwei Drittel von der Fleischbank, weil ein Drittel solcher Bank dem Sohne Hansen vermöge der vorigen Teilung zum Vaterteil gehörig ist. Barschaft Vacat. Außenstehende Schulden zusammen 112 fl.

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