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Stiftung Stoye/Band 48 | |
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Datei:Stoye Band 48.pdf
Gentzsch Matthes Gentzsch erscheint 1584, 1578, 1573, 1568, 1565, 1561, 1554 und 1552 im Landsteuer-Register als Einwohner im 4. Stadtviertel. 1542 versteuert ein Matthes Gentzsch im 4. Stadtviertel 1 Bier. 1554 gibt es noch einen Mattern Gentzsch im 3. Stadtviertel. 1481 im Türkensteuer-Register gibt es keinen Gentzsch. Zur Forschung Urban Gentzsch ist als Vater des Martin Gentzsch bei dessen Aufgebot erwähnt, sein Vater war sehr wahrscheinlich der in den Landsteuer-Registern genannte Matthes Gentzsch. Aufgebotsbuch Leisnig 1644, Seite 46, o. Nr. Zum 3. Mahl. 21. 22. 23. post Trinit. Der Ehrsame Junggesell Martin Gentzsch, ein Leinweber alhier, des Ehrsamen Urban Gentzschens seligen weiland Bürgers und Leinwebers alhier hinterlassener Sohn und Jungfraw Christiana, des Ehrsamen Urban Gaudlitzs, Bürgers und Leinwebers alhier Seligen nachgelassenen eheleiblichen Tochter. 28. Novembris. Bei seinem und seines Weibes Beerdigung ist das Sterbealter angegeben. Die Frau ist 10 Jahre jünger als er. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass sie Urban Gentzschens 2. Frau war, was in obiger Stammtafel auch berücksichtigt wurde. Nicht zu erklären ist die Nennung des Urban Gentzsch im Landsteuer-Register 1595. In diesem Jahr wäre er erst 15 Jahre alt und sicher ohne Hausstand gewesen. Entweder ist das Sterbealter falsch angegeben oder es handelt sich um einen anderen Urban Gentzsch. Der 1595 genannte Urban Gentzsch müsste vor 1574 geboren sein. 230 | |
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