Stiftung Stoye/Band 48/203

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Stiftung Stoye/Band 48
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Gaitzsch

Johann Paul Gaitzsch bedingt sich noch aus, dass niemand auf sein oder das Nachbargrundstück, Gottfried Gaitzschen gehörend, kommen solle oder Vieh darauf treiben möge, weil zwischen den beiden Stücken noch kein Zaun vorhanden ist. Er will dadurch Unfrieden vermeiden. Geschehen zu Leißnigk am 12. Nov: 1716.

Der Rath zu Leißnigk Georg Thörmitz Johann Martin Schroth Stadtschreiber.

Registratura am 12. November 1716: Vergleich zwischen den Erben vom 12.11.1716 Die Mutter will ihre Wiese dem jüngsten Sohn Gottfried Gaitzsch erblich verkaufen. Deshalb sollen anfangs die 4 Scheffel Korn, die der Mutter zu ihrem Unterhalte ausgemacht wären, hinweg und behält Käufer Gottfried Gaitzsch, und wenn er auch vor der Mutter versterben würde und seine Witwe und Kinder ohne Wiederrede erwehnte Mutter Margarethe Gaitzschin, so lange sie lebet, ohne alles Entgeld an seinem Tisch und freye Kost (halten), verspricht auch sie kindlich zu pflegen und zu warten, dafern sie aber nach Gottes Willen gar bettlägerig werden und das Lager lange dauern würde, so geschieht die Wartung nach Vorschrift des am 11. Januar 1714 abgehandelten und ihnen sämbtlich itzo nochmahls vorgelesenen Vergleich. Bleibt auch von denen Kauff Geldern der Wiese nach der Mutter Tode was übrig, so soll und will Gottfried Gaitzsch den Überrest, 4 Wochen darnach richtig auszahlen. Actum Leißnigk in Consensu Senatus uts: Johann Martin Schroth Stadtschreiber

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