Stiftung Stoye/Band 48/191

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Stiftung Stoye/Band 48
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Frenckel

Johanna Dorothea Frenckel Erbvergleich mit ihrem Sohn Johann Christoph Kirsten Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 383b, Nr. [1711] 53 13.08.1711. Johanna Dorothea, Johann Kirstens nachgelassene Witwe, itzo verehelichte Frenckelin allhier zu Leisnig, will sich mit dem Vormund (Matthes Heilmann) ihres einzigen noch lebenden Sohnes Johann Christoph Kirsten wegen des Vaterteils vergleichen. Dazu haben sich Martin Gaudlitz und Friedrich Kirsten als Beistände erboten. Dabei haben sich Irrungen ergeben, »so daß weil sich einige Differentien und Schwierigkeiten ereignen wollen, die Mutter nach ihrem Einbringen derer 600 Thaler Zugeriffen (?), auch zu dem Ende bey Hofe, daß E.E. Rath ihr zu erwehnten Einbringen und andern ihren meuller, so sie zum defuncto (Defunctus, der Tote) gebracht aus der Verlaßenschaft vorhelffen solle, aller demüthigst zu suppliciren geniesachet worden. (Der) Gestalt dann auch Ihre königliche Majestät und Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen, der Auflage an den Rath am 1. May 1710 rescribiret, gebührende Verfügung zu thun, die Sache nach Möglichkeit zu beschleunigen und dabey keine unnöthige Verzögerung und Weitläufigkeit zu gestatten. Wie nun hierauf des Unmündigen Vormund Rechnung und eidliche Spezification von der Relicta gefordert, diese auch beyde ediret und die letztere vermittelst Eydes bekräfftiget, so dann beyderseits darüber rechtlich verfahren auch darauf ein Urtheil erhalten, worinnen auf Beweiß und Gegenbeweiß erkannt worden, was dasjene die Relicta ad Acta übergeben. Alß hat Gegentheil (die Gegenseite) sich daraus informiret, und die flugs von Anfange diesseits vorgeschlagene Güte befunden(en) Umbstände noch bey sich … finden laßen, zu dem Ende beyde Theile sich acto zusammen gesetzet die ganze Masoane (?) überschlagen, und so dann folgender Gestalt, weil es Mutter und Kind betrifft, sich mit einander obgedachten Vatertheils halber gütlich verglichen, nehmlich: Der Sohn bekommt 500 fl zum Vaterteil, zu bezahlen, wenn er sich verheiratet oder ein Handwerk ausübt. Außerdem soll ihn die Mutter bis zu seinem 16. Lebensjahr erziehen und unterhalten und ihm das Kürschnerhandwerk erlernen lassen. Auch übernimmt die Mutter alle Passiv- und Activ-Schulden, die während ihrer Ehe mit Johann Kirsten angefallen sind. Jedoch wenn sich unverhofften Falß großväterliche oder vorherige Schulden finden würden, zu seinem Theil mit denen Melchior Kirstenische Erben, dafür stehen solle, welches alles des unmündigen Johann Christoph Kirsten Vormund, Matthes Heilmann acestiret, bewilliget und mit dieser Handlung und Vergleichung Tutorio noie derer außenstehenden Schulden der Mutter alle sein Recht und Anspruch in optima juvis forma cediret. Sollte die Mutter vorzeitig sterben, muss der Stiefvater, Johann Gottfried Frenkel, deren Verpflichtungen übernehmen. Wenn er sich mit dem Sohn nicht verträgt und derselbe vorzeitig aus dessen Hause auszuziehen wünscht dann muß der Stiefvater 100 fl bezahlen. 53

Vergleiche hierzu auch Melchior Kirstens Inventur und Erbteilung vom 18.12.1702 in Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 290, [1702], abgedruckt weiter unten. Dort findet sich auch die Stammfolge. Dgl. Frauen Annen, Melchior Kirstens Wittwen letzter Wille in Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. vom 10.07.1629

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