Stiftung Stoye/Band 48/179

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Stiftung Stoye‎ • Band 48
Version vom 26. September 2011, 15:39 Uhr von GenWikiBot-Import (Diskussion • Beiträge) (automatisch aus PDF angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 48
<<<Vorherige Seite
[178]
Nächste Seite>>>
[180]
Datei:Stoye Band 48.pdf

Fichtner

Sabine Fichtner Testament Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 22 [1660] 18.05.1660. Frau Sabine, Christoph Wohlfahrts, Bürgers und Gastwirts allhier Dienerin, weiland Paul Fichtners, gewesenen Röhrmeisters allhier selig nachgelassene Tochter, bittet die Stadtgerichte zu sich in den Gasthof, um ihren letzten Willen zu nuncipiren, worauf Herr Eraßmus Harras, der Stadtrichter, sowie David Drabitius und Johann Rücker, die beiden Schöppen, sich zu ihr begeben. Dort finden sie Fichtners Tochter »mit Leibesbeschwerungen und Schwulst beladen, jedoch bei guten Sinnen und Vernunft, auch deutlicher wohlvernehmlicher Rede befunden« vor. In Gegenwart ihres kriegerischen und bestätigten Vormundes, des Fleischhauers Paul Rümpler, bringt sie nun vor: Sie sorge sich darum, daß nach ihrem Tode, ihr Bruder Michael Fichtner, »mit dem sie sich keiner brüderlichen Liebe und Treue verbunden fühle, indem er so viele Jahre lang ihrer nicht geachtet, noch ihrer jetzigen Leibesbeschwerungen und Krankheit, sie niemals besuchet oder nur nach ihr fragen lassen mit ihrem Hausherrn und dessen Frau, bei denen sie in die 28.Jahr gedienet und alles Gute von ihnen genoßen, etwa Streit und Zank ihrer wenigen Verlassenschaft halber, erheben möchte, wollte sie solchem zuvorkommen«. Sie hatte einen Anteil am Hause ihres Vaters auf der Neuen Sorge geerbt. Dieses Haus bewohnt ihr Bruder Michael, der viele Jahre lang die Nutzung davon gehabt hatte. Nun vermacht sie den 3. Teil ihres Anrechts am Haus der Stadt und den Rest der Tochter ihrer Schwester, Frau Helene, Gabriel Liebstädters zu Mutzschen Eheweib, die auch ihre Gerade bekommen soll. Den Lohn, den sie noch bei ihrem Dienstherrn dem Gastwirt zu fordern habe, soll dieser nach Abzug der Beerdigungskosten alleine haben. Ihre restlichen Kleider soll die Gastwirtin haben. Vom Bargeld soll des Herrn Wohlfahrts Tochter Elisabeth 5 Taler bekommen. Urkundlich ist diese Verordnung alßo registrieret und zu Papier gebracht, mit dem GerichtsSiegel bedruckt und von Richter und Schöppen eigenhändig unterschrieben und zu Rathhause verwahrlich beygeleget worden. So geschehen im Jahr und Tag wie obgedacht. Gez.: Eraßmus Harraß, Stadtrichter mpp, David Drabitius Gerichtsschöppe, Johann Rieker, Gerichtsschöppe. Dies Testament ist am 21. Augusti im Beisein Michel Fichtnern und des bevollmächtigten Christoph Wohlfahrts und dann Gabriel Künels auf dem Rathause gebührend publiziert worden, Anno (16)60 hora 10 matatina. Johann Ditzschke, Juratus Actuarius Leisnicinsis. Anmerkung: Paul Fichtners sen. und seines Weibes Tod fehlt im Totenbuch Leisnig. Beide verstarben sehr wahrscheinlich vor 1637. Fichtner fehlt auch in den Landsteuer-Registern der Jahre 1644, 1628, 1612, 1602.

179

<<<Vorherige Seite
[178]
Nächste Seite>>>
[180]
PDF zum Buch