Stiftung Stoye/Band 48/150

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Stiftung Stoye/Band 48
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Eschke

15. Ein Kraut-, Hopfen- und Obstgarten über der Stiege, die Stumpf genannt, neben Hans Henemann und Caspar Berger. 16. Ein Gärtlein im kleinen Gäßlein hinter den Scheunen, neben Hans Haupten und Hans Junghansen. 17. Ein Baumgärtlein in der Köpfgrube neben Hans Haferkorns Hopfenberg. 18. Ein Holzplänlein auf dem Hasenkopf, zwischen Hansen Pöschels Feldern und Nicol Engelmanns Hopfenberg gelegen. 19. Eine Wiese zu Paudritzsch, zwischen der Herrschaft Gütern neben dem Weidichte und Martin Langens Witwen Wiese gelegen. 20. Ein Schulgemiete am Mühlgraben gelegen, zwischen Christian Rudolph Gunde(r)mann und Ilgen Kriegelsteins Witwen gelegen. Außenstehende Schulden sind nicht vorhanden. »Da sich aber noch etwas finden wird, soll es den gesambten Erben zum Besten eingebracht werden«. Es werden noch aufgeführt: Vieh, Getreidevorräte, Küchen-Speisen, Bier, Gefäße, Hausrat, Bettengerät, Zinn, Kupfer und Messing, Garn.

Schulden 50 Taler bei Hans Freyberger zu Ebersbach für Wein. 9 Taler bei Hans Buchheim zu Leuterwitz für Samengerste. 12 Taler 12 gl bei Rudolph Eschken. 5 Taler 9 gl Martin Voigten Ackerlohn. 41 Taler Hollauffern zu Burckershain (Burckhartshain) für Korn. 10 Taler 3 gl Franz Kernern für Weizen. 10 Taler ohngefehr ins Amt von Güthern unters Ambt gehörig. 2 Taler Ackerlohn Hans Gaudlitzens Witwe zu Wendishain. 2 Taler Martin Gaudlitz senior Fuhrlohn. 2 Taler Nicol Engelmann für Wicken. 21 Groschen Ägidij Kriegelsteins Witwen Brauzins. Summa 144 Taler 21 gl. Es ist aufgeführt, was der Vater und jedes Kind bekommt und was der Vater an unbeweglichen Gütern behalten will und was er den Kindern sofort übergeben will. Es ist noch aufgeschrieben, was Melchior Eschkens jetzige Frau bekommt, falls Melchior Eschke vor ihr stürbe und was ihr Sohn Benjamin Steckart und Melchior Eschke erhält, wenn sie vor ihm stirbt. Der Heirat ist am 19. Januar 1663 in Hartha die Aufrichtung einer Ehestiftung vorangegangen. So geschehen zu Leisnig im Beisein obgenannter Gerichtspersonen, Vormunden und Beiständen, den 21. Juli Ao. 1663.

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