Stiftung Stoye/Band 48/122

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Stiftung Stoye/Band 48
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Damm

Hans Damm Testament Stadtgerichte Leisnig Band 13, Seite, Nr. 2 [1643] 20.12.1643. Hans Damm, ein Beckenknecht aus Döbeln, z. Zt. hier in Leißnig in Gabriel Rudolphs, Bürgers und Waffenschmieds Behausung wohnend, bittet die Stadtgerichte, den Richter Abraham Conradt sowie die Schöppen Martin Zösche und Christoph Riecker, zu sich, um über seine wenige Verlassenschaft ein Testament aufzurichten. Er wolle seine Seele Gott anbefehlen und seinen Leib der Erde. Für das Begräbnis sollen 30 Gulden aufgewendet werden. Sein Schwager Gabriel Rudolph soll 44 alte Schock Erbgeld bekommen, das er bei Christoph Kratzschmann in Döbeln zu fordern habe, weil dessen Frau Maria, des Testators Schwester, ihn in seiner schweren Krankheit liebevoll gepflegt habe. Als weitere Erben setzt er seine Mutter, Frau Anna, Albin Naumanns Eheweib zu Döbeln, ein, »so anitzo persönlich zugegen gewesen«. Sie soll nach Abzahlung aller Schulden und Legaten den 3. Teil seiner gesamten Verlassenschaft haben, ausgeschlossen das Heergerät. Ferner seines Bruders Matthias Damm zu Hartha zwei Kinder namens Johann Georg und Augustin und die Kinder seines Schwagers Gabriel Rudolph namens Johann Georg, Gottfried und Anna Maria. Sollte eines dieser Kinder ohne Leibeserben versterben, dann soll dessen Anteil seine Geschwister bekommen. Sollte ein weiteres Kind ebenso versterben, dann soll dessen Anteil an die Eltern verfallen. Würde aber einer oder der andere obgenannter instituirte Erbe mit diesem seinen guten Willen, über alles Verhoffen, nicht zufrieden seyn, oder sich begnügen zu laßen, und vergeblichen Streit undt Gezänke erheben und erregen, so solle derselbe auch hiermit und in kraft dieses, von seiner Verlaßenschaft gantz ausgeschloßen, und seyn Erbe nicht seyn, sondern sollte der andern Erben, so ihnen begnügen laßen und sich friedlich verhalten würden titulo in et substitutionis alleine bleiben, wie er dem auf diesen Fall selbigen ausdrücklichen ausschließen thete und gantz übergangen haben wollte. So geschehenn in Leißnigk den 20. Monatstag December des sechzehnhundert drey undt viertzigsten Jahres in prasentia Herrn Abraham Conradts, Stadtrichters, Herrn Martin Zöschens undt Christoph Rickardts Gerichtsschöppen, und Christian Rüdels, Stadt- und Gerichtsschreibers. Gez. Abraham Kunze, Stadtrichter.

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