Stiftung Stoye/Band 48/052

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Stiftung Stoye/Band 48
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Barth

Im Übrigen sind Vater und Kinder oder deren Vormünder mit diesem Vergleich zufrieden gewesen und haben selbigen eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen in Leißnig, den 10. Juni anno 1695. Gez.: Michael Barth; Maria Regina Gräbnerin, Johann Georg Rudolph obiger Gräbnerin Curator; Christian Gräbner in Vormundschaft Hanß Gottfried Gräbners; Hanß Müller, Vormundt der drey Barths Söhne. Johann Christian Petzsch N(otar) P(ubl.). Cas ut testis subscripsit.

Ratificatio Acto haben sämtliche Interessenten wie sie vorher benannt, vorstehenden Erbvergleich in Consensu Senatus gebührend vorgetragen und umb deßen obrigkeitliche Ratification Ansuchung gethan. Und nachdem sowohl Michael Barth der Vater, alß auch die Kinder erster Ehe benanntlich Christian Gräbner curatorio nomine Hanß Gottfried Gräbners und Herr Johann George Rudolph Jungfer Maria Regina Gräbnerin und die Kinder anderer Ehe nehmlichen, Hanß Müller Tutorio nomine Hanß Michaels, Johann Davids und Johann Christian der Barthe, sich darin aus beschehener Ablesung in allen nochmals bekannt und gestanden. So ist solcher Erbvergleich in grantum de jure angenommen, ratificieret und in des Raths Erbe Buch sub A. fol. 1 einverleibet worden. So geschehen Leißnigk den 6. Augusti 1695.

Michael Barth Erbvergleich der Witwe Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 208, Nr. [1699] 04.08.1699. Michael Barth, weiland Bürger und Spitzenhändler zu Leisnig, ist vor etwa 1/2 Jahr verstorben. Er hinterließ die Witwe Johanna Dorothea (Curator Martin Kreisner), die Kinder 1. Ehe Johann David (Vormund Georg Rudolph), Johann Michael (Vormund Andreas Heßler) und Johann Christian (Vormund Johann Adam Schuknecht) sowie die Tochter anderer Ehe Maria Magdalena (Vormund Hans Gentzsch). Die Erben sind »sowohl wegen geforderter eydlicher Specification, alß administration mit der Witwe und ihrem Vater, Herrn Johann Langen, Mutter Frau Marien und Bruder Christian Langen in rechts hängige Differentionen gekommen«. Es wird nun auf 7 Seiten beschrieben, wie die 3 Kinder 1. Ehe sich mit den anderen Erben, der Witwe und dem Kinde 2. Ehe auseinandersetzen, ein genealogisch uninteressanter Disput. Unterschrieben von Johann Dietmann, Bürgermeister, und Johann Georg Gregorius, Not. publ. Gerichtsactuarius.

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