Stiftung Stoye/Band 48/025

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Stiftung Stoye‎ • Band 48
Version vom 26. September 2011, 15:22 Uhr von GenWikiBot-Import (Diskussion • Beiträge) (automatisch aus PDF angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 48
<<<Vorherige Seite
[024]
Nächste Seite>>>
[026]
Datei:Stoye Band 48.pdf

Arnold

Christian Arnold Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Seite, Nr. [1638] 27.08.1638. »Im Nahmen der heiligen Drey Einigkeit zu wißen, das im Jhar Christi Eintausend Sechshundert undt acht undt Dreißig (1638), war der sieben undt zwanzigste Monatstag Augusti, der Ehrsame und nahmhafte Christian Arnold, Bürger und Leineweber alhier, wie auch dessen Eheweib Frau Maria« mit der Pest-Seuche behaftet und bettlägerig waren. Sie bitten die Stadtgerichte in ihre Wohnung, über Melchior Eschkens Wohnung gelegen, um ihr Testament zu machen. Es erscheinen der Vice-Stadtrichter Georg Zscheiper und der Gerichtsschöppe Johann Borsdorf. Christian Arnold bei guter Vernunft und Verstand, am Fenster stehend, bedankt sich für das Erscheinen der beiden. Da das Ehepaar keine Kinder hat, so will er, Christian Arnold, sein Eheweib Frau Maria (Curator Adam Möbius, Bürger allhier) zur Alleinerbin einsetzen. Dazu soll die Sieche (Altersheim) allhier 10 Gulden zu einem Legat haben. Desgleichen setzt die Ehefrau Maria ihren Mann zum Alleinerben ein, der aber von dem Erbe 10 Gulden der Kirche geben soll. Außerdem sollen ihre zwei Brüder, Matthes und Martin Feller, ein jeder 10 Gulden als Legat bekommen. Mit dieser Verordnung waren alle Teile zufrieden. Unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen im Beisein obgenannter Gerichtspersonen und Philipp Morgensterns, Nicol Voigts, Andreas … (?) und Caspar Langens am 20. August 1638. Publicirt am 23. May 1638 im Beysein allerseits Interessenten. Gez.: Tobias Wirth, Stadtschreiber. Anmerkung: Hier stimmt etwas mit dem Datum nicht. Das Testament kann nicht vor der Erstellung publiziert werden.

25

<<<Vorherige Seite
[024]
Nächste Seite>>>
[026]
PDF zum Buch