Stiftung Stoye/Band 50/096

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Stiftung Stoye/Band 50
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Otto

Barthel Otto Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 25 [1619] 21 5. Juli 1619. Barthel Ottens Weib Catharina ist schwanger, nachdem sie vorher 2 Fehlgeburten hatte. Da er nicht weiß, wie es dieses Mal ausgeht, möchte er folgendes festlegen: Sollte er vor seinem Weib sterben, dann soll sie seine Alleinerbin sein. Sie soll Haus und Hof, Äcker Wiesen, Gärten, Vieh, Barschaft und allen Vorrat und in Summa alles das wenige, was sie gemeinsam zusammengebracht haben, bekommen. Daneben setzt er Legate aus. 50 Gulden bekommt die Kirche, sein Weib soll dieselben nach seinem Ableben bar entrichten. Dafür soll ein rot sammetner Umhang für den Altar angeschafft werden. 100 Gulden soll sie seinen Brüdern Hans Otto zu Luppa und George Otto zu Ronneburg oder derselben Erben geben. Damit sollen deren sämtliche Forderungen abgegolten sein. Und obwohl denselben sein Heergerät gebührt, soll doch sein Weib seine beste Hose und seinen besten Mantel für sich behalten. 50 Gulden legiert er dem Stadtschreiber Johann Gruntzer, ihm seinen Weibe oder Erben als Honorar, weil er ihm geholfen. Nun setzt noch sein Weib Catharina ihren Ehemann Barthel Otto zum Alleinerben ein, falls sie vor ihm sterben sollte. Der Kirche vermacht sie ein Legat von 50 Gulden zur Anschaffung eines rotsammetnen Umhanges um den Altar. Ihrem Vormund Hans Schwarz vermacht sie 100 Gulden und ihren nächsten Freunden 20 Gulden. Anmerkungen: Am 19.01.1642 heiratete in Leisnig ein Barthel Otto die Anna Aster. Das Paar ließ folgende Kinder taufen: Maria ~ 09.10.1642 Johann ~ 03.12.1649 Anna ~ 08.11.1643 Georg ~ 15.12.1652 Catharina ~ 19.12.1646 Barthel ~ 08.07.1659 Catharina ~ 10.09.1648 Falls der in Stadtgerichte Leisnig Band 1 [1609 –1620], Nr. 3 Ao. 1615 genannte Barthel Otto (vgl. Fußnote) mit dem hier genannten identisch ist, war er zur Hochzeit mit Catharina N. N., die um 1615 stattgefunden haben könnte, bereits 50/55 Jahre alt. Dafür spricht, dass er in dem vorliegenden Testament das Erbe seiner noch ungeborenen Kindern regelt. Catharina wäre dann seine 2. Frau und vermutlich um 1590/95 geboren. 1615 werden von ihm keine eigenen Kinder erwähnt. Sehr wahrscheinlich war seine Frau Margarethe schon zu alt. In den Landsteuer-Registern erscheint 55 Jahre lang ein Barthel Otto im 2.Viertel, 1589 sogar 3-mal (2-mal im 2.Viertel, einmal im 3.Viertel). Das würde zu der oben erwähnten Vermutung passen. Der 1644 genannte dürfte der 1642 heiratende Barthel Otto sein (* um 1620). Er ist sehr wahrscheinlich ein Sohn der Catharina. Da aus den vorliegenden Landsteuer-Registern nicht zu ersehen ist, ob vor 1589 dort auch noch ein Barthel Otto erscheint, ist nicht auszuschließen, dass es sich zwischen 1585 und 1640 um zwei Barthel Otto handelt. 21

Zu Otto siehe auch Berthold, Rüdiger: Genealogische Quellen zur Stadt Leisnig in Sachsen. Schriftenreihe der Stiftung Stoye. Marburg/Lahn: Stiftung Stoye 2004, Band 39, S. 324. Dort werden u. a. abgehandelt Stadtgerichte Leisnig Nr. 1 und Nr. 3

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