Stiftung Stoye/Band 50/084

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Nitzsche

Simon Nitzsche Vaterteil der Tochter Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 107, Nr. 12 [1695] 18. Mai 1694. Frauen Rosina, weyland Simon Nitzschens, Bürgers und Tuchmachers alhier seelig nachgelaßene Witwe, vor ihre mit iztgenannten ihrem Ehemanne erzeugten Tochter Catharina. Simon Nitzsche ist Anno 1686 verstorben und hat die Witwe Rosina und eine Tochter Catharina hinterlassen. Nun möchte sich die Witwe wieder verheiraten. Deshalb will sie ihrer 8 Jahre alten Tochter Catharina, die nur wenige Tage vor des Vaters Tod geboren wurde, das Vaterteil ausmachen. Dazu wurde der Tochter vom Rat der Stadt Hans Müller, Bürger und Tuchmacher zu Leisnig, als Tutor zugeordnet. Es ist nicht viel an Hinterlassenschaft vorhanden. Etwas Barschaft, wovon jedoch die Schulden abzuziehen waren. Außerdem wurden davon die Begräbniskosten des Vaters und die des vor wenigen Jahren verstorbenen Söhnleins namens Simon bezahlt sowie ein eisernes Grabkreuz. Das Erbteil des verstorbenen Söhnleins war bereits der Mutter zugefallen. Außerdem die Lebensunterhaltungskosten der Tochter über 8 Jahre berücksichtigt. So bleibt für die Tochter nicht viel übrig. Hans Müller hat mit der Witwe folgendes verhandelt: Die Tochter bekommt 25 Gulden Bargeld, ein gutes Ober- und Unterbett, samt einen Pfuhl, beides mit guten tüchtigen Überzügen, wie auch ein gutes Bettuch, ein Tischtuch und eine »flächsenen langen Quehle«. Dafür muss die Witwe mit der ihr verbliebenen Habe bürgen. Die hinterlassenen Schulden übernimmt die Mutter, dafür bleiben die 25 Gulden der Tochter, bis sie derselben bedürfe, bei der Mutter unverzinst stehen. Damit ist auch der Curator Daniel Kunze einverstanden. Die Tochter wird von der Mutter bis zu ihrem 14. Lebensjahr unterhalten (mit Wohnung, Kleidung, Essen und Trinken versorgt) und zur Schule angehalten. All das wurde aufgeschrieben und dem Rat der Stadt zur Ratifikation vorgelegt, Freitag vor Rogate, den 18. Mai anno 1694. Rosina Nitzschin Daniel Kunze in Cura Frau Rosinen, weyland Simon Nitzschens hinterlaßene Wittbe.

Hanß Müller alß Tutor Jungfer Catharinen Nitzschin.

Ratificatio Acto haben Rosina Nitzschin, Simon Nitzschens hinterlaßene Witbe cum Curatore Daniel Kunzen an Einem, Hanß Müller, der Tochter Catharinen Nitzschin Tutor an Andern Theile, vorstehenden Erbvergleich in consensu Senatus gebührend vorgetragen und umb Ratification gebethen. Wann dann sie damit zufrieden zu seyn sich erklehret. Alß ist solcher Vergleich in quantum de Jure angenommen und ratificieret worden. Leißnigk den 18. Januarij 1695. Jussu Senatus Johann Georg Gregorius, Stadtschreiber. 84

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