Stiftung Stoye/Band 51/073

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Stiftung Stoye/Band 51
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Die Textdokumente aus dem Eidbuch

Zieler-Aufenthalt, so offt als nach der Scheibe geschossen wird, auf die Schüsse genau Acht haben, die Treffer in der Scheibe genau anzeigen, und nageln, die Fehler hingegen richtig andeuten, dabei die größte Unpartheilichkeit und Redlichkeit zeigen, und durch unwahre und falsche Angabe niemanden bevortheilen, diese Obliegenheiten und was ihm sonst angeheißen werden wird, während des pag. 398b Schießens und auch zur andern Zeit unverdrossen in Vollziehung bringen, die in BürgerSchützen-Angelegenheiten ihm aufgetragenen Bestellungen ordentlich entrichten, mündliche Vorladungen und Anordnungen denen Bürgerschützen überbringen, schriftliche Citationen und Verfügungen ihnen behändigen, darüber richtige Relation abstatten, die ihm anvertrauten Sachen treulich verwahren und selbige nicht veruntreuen, überhaupt auch sich, wie es einem treuen Bürger und redlichen Manne eignet und gebühret verhalten. Borna am 7. Junij 1833 Ist der von der hiesigen Schützengesellschaft angenommene Zieler Mstr. Gottlob Schiebold, Bürger und Schuhmacher alhier auf die vorstehende Vorhaltung mittelst Handschlag verpflichtet worden. Nachr. uts. Johann Gottlieb Anton. Bgmstr. ..... mp. pag. 103 Kasten-Herrn bey der Kirchen zu Borna. H. Johann Krohnenberger ist zum Kastenherrn bestellet und solches Amtbt treulich zu verrichten, vermahnet worden. Borna, den 21. Mai 1703 (Unterschr.) Johann Caspar Wolff pag. 104 Eydt derer Ausschuß-Personen. Vorhaltung. Ihr sollet geloben und schwören (erstmals so!): Demnach ihr bey der Bürgerschafft allhier zu einer Ausschuß-Person erkieset, und von E.E.Rath darzu bestätiget worden, daß ihr Gemeiner Stadt Nutzen und Frommen überall treulich beobachten und wahrnehmen, bey Erlegung der Contribution oder Quatember-Steuern, ingleichen bey denen Servis-Geldern, auch anderen bürgerlichen Anlagen, sowohl bey Einquartierungen, allenthalben Gleichheit halten, helffen, und hierunter keine Person ansehen, auch mit niemand verdächtigen wider Gemeiner Stadt Interesse correspondieren, oder sonsten darzu Anlaß geben werdet Alle demjenigen ... (Eidformel) (kein Datum)

pag. 262 Lehnträger Acto hat George Pfefferkorn von Dittmannsdorff bey Erkauffung des Beyerischen Feldes Christian Christoph Herolden, Bürgern und Zeugmachern allhier, zum Lehnträger vorgestellet, welcher auch in Person solches willig übernommen, und Pfefferkornen jederzeit zu Bezahlung derer Onerum anzuhalten versprochen. So geschehen Borna den 28. Mart: 1735 Christian Blasius Schiffner mp. Act. jur. Not.

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