Stiftung Stoye/Band 51/015

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Stiftung Stoye/Band 51
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Beschreibung der Quelle

hindern. Hier zeigt sich, wie die Stadt über ihre Mauern hinaus wuchs, da im Innern alle Grundstücke vergeben waren. Abgesehen von den Vorstädten, wo von jeher im Rechtsbereich der Stadt Handwerker ansässig waren, siedelten sich im unmittelbar benachbarten Dorf Altstadt Borna und im Bereich des ehemaligen Vorwerksgutes Haulwitz, also unter fremder Jurisdiktion, immer mehr Handwerker an, denen am Erwerb des Bürger- und Marktrechtes gelegen sein musste. Die Liste der Neubürger beginnt mit dem Jahr 1636. Die Notizen sind zunächst auf die Namen und den Tag des Bürgerrechtserwerbs beschränkt, im Jahr darauf wird das Gewerbe genannt. Erst ab 1667 erfahren wir den Herkunftsort des auswärtigen Bewerbers. Ab 1702 wird die geforderte Gebühr für das Bürgerrecht, selbst auch »das Bürgerrecht« genannt, eingetragen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Zahlung mit den Kassenbüchern zu vergleichen. Häufig lässt sich nur aus der Angabe des zu zahlenden Betrages schließen, ob der Neubürger ein Bürgerssohn oder Fremder war, ob er sich in der Stadt oder außerhalb der Ringmauer niederließ, denn jede dieser Kategorien hatte unterschiedliche Zahlungen zu leisten. Vorstädter – im Weichbild der Stadt lebend – zahlten ein relativ niedriges Bürgerrecht, meist im Wert von 2 Gulden, 10 Groschen und 6 Pfennigen. Handwerker, die sich im Dorf Altstadt Borna ansiedelten oder von dort stammten, wurden wie Fremde zur Kasse gebeten. Gelegentlich erließ man auswärtigen Bewerbern, die schon ein anderes Bürgerrecht besaßen, die Zahlung, wenn es sich um besonders erwünschten Zuzug handelte. Auch im Falle offensichtlicher Bedürftigkeit verzichtete der Senat auf volle Zahlung der Gebühr. Das Bürgerrecht gratis erhielten Rekruten, die sich anstelle von Bürgersöhnen freiwillig zum Waffendienst meldeten. Viele von ihnen kehrten niemals zurück oder erst nach vielen Jahren - als Invaliden. Es wird deutlich, dass die Erteilung des Bürgerrechts ein Instrument war, um das Wohl der Stadt zu fördern, auch um Personal für Wach- und Botendienste, für Mälzerei und Bierbrauerei zu gewinnen. Im August 1814 wurde ein aus Polen zugezogener Mann für die halbe Gebühr zum Bürger aufgenommen, als Anerkennung seiner Dolmetscherdienste in der russischen Sprache während der Napoleonischen Kriege. Das früheste Ehrenbürgerrecht in Borna erhielt 1802 ein Bürgermeister von Colditz. Die Formulierung des Bürgereides wurde von Zeit zu Zeit geändert, so z. B. als August der Starke die polnische Krone erworben hatte, bei Regierungswechsel, z. B. während und nach der Verpfändung des Amtes und der Stadt Borna an Herzog Friedrich II. von SachsenGotha (1698 – 1722) oder bei anderen Forderungen der Regierung. So erschien am 10. Juni 1785 ein kurfürstliches »Mandat zur Verhinderung der Desertion«, vor der jeder Neubürger besonders eindringlich gewarnt werden sollte. Der Stadtschreiber hielt diesen Passus des Eides noch nach Jahrzehnten auch weiblichen Personen vor... Nach 1806 wurden sämtliche Formulare für die Vereidigung auf den »Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich August, König von Sachsen« abgeändert. Wie sich das für Sachsen unrühmliche Ende der Befreiungskriege 1813 u. a. auswirkte, ist ebenfalls hier dokumentiert. Sachsen stand vom 15.11.1813 bis 2.6.1815 unter Generalgouvernement. Wer in dieser Zeit das Bürgerrecht erworben hatte, musste nach der Rückkehr König Friedrich Augusts aus der Verbannung den Treueeid per Handschlag erneuern. Elf der betreffenden 45 Bürger waren zu dem Rathaustermin am 16.5.1816 abwesend bzw. bereits verstorben. Wenig später wurde es den Neubürgern zur Pflicht gemacht, in voller Montur als Bürgerschütze an Ratsstelle zur Eidesleistung zu erscheinen. 15

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