GOV-Daten Evangelische Landeskirche in Baden

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Organisation

Die kleinste Einheit der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Gemeinde (Orts-, Personen- oder Anstaltsgemeinde. Gem [1] §10.

Die Pfarrgemeinde besteht aus den Mitgliedern der Landeskirche, die einem Pfarramt zughörig sind. Gem. [1] §11.

Hat eine Pfarrgemeinde mehrere Pfarrstellen, so bildet sie ein Gruppenpfarramt. Gem. [1] §11.

Eine Kirchengemeinde ist rechtlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts und kann mehrere Pfarrgemeinden umfassen. Ihr Gebiet ist das Kirchspiel. Gem. [1] §27.

Mehrere Kirchengemeinden können einen Kirchengemeindeverband bilden. Gem [1] §29.

Eine Kirchengemeinde ohne eigene Pfarrstelle bildet eine Filialkirchengemeinde. Die Betreuung erfolgt durch ein Pfarramt der Nachbargemeinde (oder Muttergemeinde). Gem. [1] §42.

Die Kirchengemeinden eines Bezirks bilden den Kirchenbezirk. Gem [1] §76.

Das Dekanat bildet die seelsorgerische Einheit des Kirchenbzirks und umfasst die Pfarrgemeiden des Kirchenbezirks. Gem. [1] §93.

Große Kirchenbezirke können in Dekanatssprengel gegliedert werden. Gem [1] §104.

Die Kirchenbezirke bilden die Landeskirche. Gem [1] §76.

Historie der Strukturreformen

23. April 1958 Neuordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden unter Beibehaktung des bisherigen Bestands an Kirchengemeinden. Gem. [1] §28

Sie ist Mitglied der Evangelischen Kirche der Union.

Modellierung im GOV

Religion

hat Konfession ,

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 23. April 1958, zuletzt geändert am 21. April 1996, neu bekanntgemacht am 1. September 1996. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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