GOV-Daten Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz ist die Kirchengemeinde als Ortsgemeinde. Gem. [1] Artikel 6
Daneben können auch Anstalts- oder Personalgemeinden existieren. Gem [1] Artikel 55
Kirchengemeinden können sich zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Gem. [1] Artikel 57
Jede Kirchengemeinde verfügt über ein Pfarramt. Gem. [1] Artikel 13
Ein Pfarramt kann aus mehreren Pfarrstellen bestehen. Gem. [1] Artikel 13
Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Gem. [1] Artikel 60
Die Kirchenkreise bilden die Kirchenprovinz. Gem. [1] Dritter Abschnitt.
Historie der Strukturreformen
1947 aus der Kirchenprovinz Schlesien der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union hervorgegangen
1947 - 1969 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
1970-1990 Mitglied des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR
1991 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
31.12.2003 Fusion mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Modellierung im GOV
Religion
Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz hat gemäß Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:
- Evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
- Evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Kirchenordnung der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz vom 14. November 1951, neu veröffentlicht am 5. Juni 1997, zuletzt geändert am 26. April 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘