GOV-Daten Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz

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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz ist die Kirchengemeinde als Ortsgemeinde. Gem. [1] Artikel 6

Daneben können auch Anstalts- oder Personalgemeinden existieren. Gem [1] Artikel 55

Kirchengeinden können sich zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Gem. [1] Artikel 57

Jede Kirchengemeinde verfügt über ein Pfarramt. Gem. [1] Artikel 13

Ein Pfarramt kann aus mehreren Pfarrstellen bestehen. Gem. [1] Artikel 13

Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Gem. [1] Artikel 60

Die Kirchenkreise bilden die Kirchenprovinz. Gem. [1] Dritter Abschnitt.

Historie der Strukturreformen

1947 aus der Kirchenprovinz Schlesien der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union hervorgegangen

1947 - 1969 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

1970-1990 Mitglied des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR

1991 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

31.12.2003 Fusion mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Modellierung im GOV

Religion

Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz hat gemäß Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:

  • Evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
  • Evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Kirchenordnung der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz vom 14. November 1951, neu veröffentlicht am 5. Juni 1997, zuletzt geändert am 26. April 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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