GOV-Daten Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

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Organisation

Kirchengemeinden sind als Wohnsitz-, Personal- oder Anstaltsgemeinden kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. Gem [1] Artikel 9

Kirchengemeinden können zu einem Pfarrsprengel zusammengeschlossen werden. Gem [1] Artikel 43

Im Pfarrsprengel können meherere Pfarrstellen existieren. Gem [1] Artikel 43

Kirchengemeinden können sich zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Gem. [1] Artikel 44

Der Kirchenkreis besteht aus den zu ihm gehörenden Kirchengemeinden. Gem. [1] Artikel 46

Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. [1] Artikel 86

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 86

Das evangelisch-reformierte Moderamen vertritt des reformierte Bekenntnis in der Landeskirche. Gem. [1] Artikel 95

Historie der Strukturreformen

31.12.2003 Fusion mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Modellierung im GOV

Religion

Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg umfasst folgende Konfessionen (Gemäß Liste der Konfessionen):

  • evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
  • evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
  • französisch-reformiertes Bekenntnis: fr
  • uniertes Bekenntnis: un

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Grundordnung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg vom 19. November 1994, zuletzt geändert am 8. April 2000. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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