Landgericht (älterer Ordnung)

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Der Begriff

Das Landgericht älterer Ordung war von 1804 bis 1862 eine staatliche Verwaltungseinheit (heute Landratsamt) zwischen den Kreisen und den Gemeinden. Von 1804 bis 1879 war es außerdem das Gericht der ersten Instanz, dem heutigen Amtsgericht entsprechend. [1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

XXXX - Landgericht (älterer Ordnung) - {deu=Landgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landgericht (älterer Ordnung),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp Gemeinde steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichtes>,
 ist (auf deu) Gemeinde,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt ist der Kreis (mittlere Verwaltungsebene). Am Objekt/Objekttyp Landgericht (älterer Ordnung) steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Kreis (mittlere Verwaltungsebene)>,
 ist (auf deu) Landgericht (älterer Ordnung),

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

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Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben