Losledig

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losledig
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
sprachliche Erläuterung: Zusammenfügung aus los u. ledig.
  1. losledig
    Erklärung: im Lehnrecht: nur einem Herrn verpflichtet.
  2. losledig
    Erklärung: von Sachen und Rechten gesagt: frei von Rechten Dritter.
  3. losledig
    Erklärung: in der Rechtspflege: ohne Entscheidung zur Sache.
  4. losledig
    Erklärung: unverheiratet und ohne Kinder.

Quelle

Artikel losledig. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). mit Quellenbelegen


  • "ist ein loßlediger knecht des wollenambochs (in hafftonge khomen) [1563", "eine loßledige person [1567]", "baussen der ehe, als sie loßledig und eine magt gewesen [1569]", "ein frembder loßlediger handtwercksgesell [1570]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg. Kierspe 2011].