Bastard
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“ 31.05.1531 ... „onsers lantrentmeisters Lyffertz van Wylich, bastert ...
bastert = Bastard
Bedeutung: natürliches Kind, außereheliches Kind, übliche Bezeichnung regelmäßig nur bei Kindern von Adligen. Sie wurden von den Vätern in der Regel anerkannt und in Testamenten bedacht. Die Mädchen wurden meist gut ausgestattet und verheiratet. Männlichen Bastarde führten in den meisten Fällen den Namen und öfters auch das Wappen ihres Erzeugers, mit einer diagonalen Linie belegt, dem sogenannten „Bastardfaden", welcher dann von deren Erben beibehalten wurde.
- Bastart, .... "dat meetgen sy eyn bastart, darumb sulle id neit geerfft syn [1503]". [W. Günter Henseler, Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011].