Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/247
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No. 23.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
- Steinen" zu ersetzen durch folgende Worte: "(mit Ausnahme von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen)".
- 2) Bei Pos. 6. f. 2. "Grobe Eisen- etc. Waaren" ist hinter dem Worte "gefirnißt" zuzusetzen verkupfert."
- 3) Bei Pos. 6. f. 3. "Feine Eisen- etc. Waaren" sind die in Parenthese stehenden Worte "mit Ausschluß der Näh- und Stricknadeln" zu ersetzen durch: "(mit Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln, metallenen Häkelnadeln ohne Griffe)".
- 4) Bei Pos. 20. "Kurze Waaren, Quincaillerien etc." ist der Text folgendermaßen abzuändern:
- a) im Eingange:
- "Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, aus feinen Metallgemischen; aus Merall echt vergoldet oder versilbert; aus Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen" u. s. w.; sodann
- b) nach den Worten "unechten Steinen und dergleichen":
- "feine Galanterie- und Quincaillerie-Waaren (Herren- und Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen etc.) aus unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster" u. s. w.; endlich
- c. nach dem Worte "Kronleuchte":
- "in Verbindung mit echt vergoldetem oder versilbertem Metall; Gold- und Silberblatt (echt oder unecht)" u. s. w.
- 5) Bei Pos. 22. Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren ist
- unter e das Wort "(unappretirte)," unter f das Wort "(appretirte)"
- zu löschen.
- 6) Bei Pos. 24. Lumpen uns andere Abfälle zur Papierfabrikation tritt hinzu:
- "auch macerirte Lumpen (Halbzeug)."
- 7) Bei Pos. 25. i.