Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/023

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Wir lernen sein Dasein nur aus Quittungen kennen; im J. 1480 zahlt er von wegen Johanns von Nesselrode dem genannten Steffen die bis dahin fälligen Pensionen, und von 1480 bis 1484 zahlt er gleicherweise dem Wilhelm Gryn von Rodenbusch die Pensionen einer Verschreibung des Dorfes Obergertzen jährlichs mit 30 Rheinischen Gulden[1]. Mit 1484 scheint Coen von Eynenberg grossjährig geworden zu sein; denn in diesem Jahre belehnte Herzog Wilhelm ihn mit den Häusern Dreyborn und Eller, nachdem Kaiser Friedrich im J. 1474 ihn „er zu seinen vogtbern Jaren noch nicht komen ist“ mit Landscron und Königsfeld belehnt hatte.

E.

      Coen von Eynenberg Herr zu Landscron, Dreyborn und Eller. Verschiedene Documente geben den Beweis, dass seine Verhältnisse ungleich günstiger waren, als die seines Vaters, und dies unstreitig durch die reiche Erbschaft zu Eller. Seine Gattin Margaretha von Nesselrode, die 1512 ihr Testament machte, scheint noch in demselben Jahr gestorben zu sein. Sie ward im Kloster St.Johann und Cordula zu Cöln beerdigt, wo später auch ihr Gatte seine Ruhestätte fand. Dort fundirte dieser auch Memorien für seine Eltern, für sich und seine Gattin. In Hoffnung eines männlichen Leibserben schritt er mit Elisabeth von Kirburg zur zweiten Ehe; aber es blieb bei seinen beiden Töchtern erster Ehe. Die ältere, Wilhelme, ward 1503 an Jacob Burggrafen zu Rheineck verlobt[2]; die jüngere, Margaretha, wurde 1513 die Gattin des


III. Rabolt von Plettenberg.

      Rabolt von Plettenberg Herr zu Landscron, Dreyborn und Eller, Jülichscher Marschall und Amtmann zu Heimbach (Sohn des Hofmeisters Rabolt von Plettenberg und der Margaretha von Binsfeld) ward nach dem wahrscheinlich im J. 1522 erfolgten Absterben seines Schwiegervaters, 1523 von Herzog Johann,


  1. Es lässt sich nicht bestimmen, ob Wilhelm von Vlatten oder Johann von Eynenberg jenes Dorf verschrieben habe, da sich ausser jener Quittungs-Notiz weiter keine Nachricht über dasselbe im Dreyborner Archiv vorfindet.
  2. man sehe Heft I. S. 59.