Maljahr

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Maljahr ist nach altem Regionalrecht ein bestimmter Zeitabschnitt, indem ein festgelegter Anerbe warten muß, bis er nach dem Versterb des Erblassers, der Erreichung eines bestimmten Lebensjahres oder dem Abzugs der Stiefeltern vom Hof, die volle Administration des Anerbes übernehmen darf.