Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/E-Book
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange) | |
Autor(en): | Joseph Strange |
Titel: | Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter |
Untertitel: | Band 1 |
Verlag: | J.M.Heberle (Heinrich Lempertz) |
Ort: | Cöln |
Jahr: | 1864 |
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(Titel ≡)
Bei J. M. Heberle (Heinrich Lempertz).
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Vorwort.Auf dem Titel meines Buches ist Erstes Heft gedruckt worden. Ob ein zweites Heft nachfolgen werde, hängt von der Aufnahme ab, welche dies erste finden wird, dann aber auch davon, ob der gegenwärtig traurige Zustand meiner Gesundheit eine Fortsetzung der Arbeit gestatten werde. Ich übergebe dies erste Heft denen die sich für das Genealogische interessieren, nicht mit jener Zuversicht, womit mancher Autor im Gefühl und Bewusstsein seiner gelungenen Leistungen, dieselben seinen Lesern bietet, sondern mit der Bitte um Nachsicht. Alt und leidend vermochte ich meinen Geist nicht mehr in die Verfassung zu bringen, dass er der Darstellung eine gefälligere Form gebe, damit dieselbe sich wenigstens etwas über das Mittelmässige erhebe. Ich vermochte nur das was ich gelegentlich concepirt oder excerpirt hatte, an einander zu knüpfen; an eine besondere Feile des Dargestellten war nicht zu denken. Mancher wird diesen Mangel übersehen, und dagegen fragen: Ist dem Buch überhaupt Werth beizulegen? Er wird es vielleicht durchblättern, und im günstigsten Falle einräumen, das meine Arbeit unverkennbar das Gepräge der Sorgfalt und der Liebe zur Wahrheit an sich trage, dabei aber nicht umhin können, auszusetzen, dass dieselbe noch weit hinter den Anforderungen zurückbleibe, die man bei dem gegenwärtigen Standpunkt der historischen Wissenschaften an die Genealogie der adligen Geschlechter zu machen berechtigt ist. Ich erkenne dies wohl; denn auch ich bin ganz und gar der Ansicht, dass ein Stammbaum nicht blos vollständig und wahr sein, sondern zugleich auch eine fortlaufende kurze Geschichte des betreffenden Geschlechts bieten müsse, wenn er den Geschichtsfreunden von Nutzen sein solle. Aber weder der Stammbaum an sich, noch die Geschichte dazu lässt sich mit der Leichtigkeit darstellen, wie vielleicht mancher sich denkt. Wohl mögen viele der noch fortblühenden adligen Familie die Denkmäler ihrer Ahnen in solcher Vollständigkeit bewahren, dass man ihre Genealogie in der angegebenen Weise ohne Schwierigkeit ausführen könnte; für (VI ≡)
mehrere aber, und namentlich für die ausgestorbenen Geschlechter wäre dies vielleicht nur dann möglich, wenn man die Archive des ganzem Landes durchforschte. So ist das Material zu dem dürftigen Bau, den ich von den Herren von Palant aufgeführt habe, aus den Briefschaften von vier verschiedenen Archiven[1] gesammelt worden. Diese Briefschaften boten übrigens nichts was über den Ritter Werner von Breidenbent hinausginge. Dass die Herren von Palant ein uraltes Geschlecht seien, wird Niemand in Abrede stellen; aber ich möchte doch sehr bezweifeln, dass unsere besten Geschichtsbücher den Beweis liefern, dass dieselben als sie vor mehr als tausend Jahren dort hinten aus Polenland herübergekommen, auch schon gleich Herren zu Breidenbent geworden. Unter diesen Geschichtsbüchern verstehe ich hauptsächlich unsere Urkundenbücher, und namentlich das des Herrn Lacomblet. Leider habe ich dieses unschätzbare Werk zu diesem Behuf nicht benutzen können. Der dritte und vierte Theil desselben standen mir zwar auf einige wenige Tage zu einem flüchtigen und oberflächlichen Gebrauch zu Gebot, aber zu einer Zeit, wo diese Frage bei mir noch nicht rege geworden. Wer also Aufklärung über diesen Punkt wünscht, wird sich zunächst an solche Geschichtsbücher wenden müssen. Der nächste Vorgänger des obigen Werner dürfte indess doch wohl Ritter Arnold sein. Derselbe kommt in einer Urkunde v. J. 1337 als Herr zu Breidenbent vor. Es findet sich gewiss ein Mehreres über ihn, und vielleicht lässt es sich noch ermitteln, in welchem Verhältniss Werner zu diesem Arnold stehe. Ich schliesse hiermit, und bitte den wohlwollenden Leser nochmals um Nachsicht.
(Inhalt ≡)
Inhalts-Verzeichniss.
Beilagen.
Anhang
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Die Herren von Wylich zu Winnenthal.
Peter, Diederich und Adolph von Wylich, nämlich Vater, Sohn und Enkel, alle drei Herren zu Wylich und Diesfort (Diersfort) und überdies Erbhofmeister von Cleve - sind die Vorfahren der Herren zu Winnenthal. Letzterer hatte mit seiner Gattin Elisabeth von den Bylant zwei Töchter und einen Sohn. I. Diederich von Wylich Erbhofmeister, der sich noch 1533 nur Herr zu Diesfort schreibt, aber im J. 1545 von Wilhelm Herzog zu Cleve, Jülich und Berg mit Winnenthal belehnt ward, gleich wie er von dessen Vater zuerst damit belehnt worden. Derselbe war dreimal verheirathet: a. mit Elberten von den Boetzlaer; b. mit Anna Tochter des Ritters Vincenz von Schwanenberg und der Alverade von Palant zu Laurenzberg; c. mit Raba von Tengnagel, nach Fahne seit 1542. Aus erster Ehe stammt neben mehrern Töchtern Adolph von Wylich zu Diesfort Erbhofmeister, verheirathet mit Elisabeth von Milendonck; aus zweiter Ehe der Herr zu Winnenthal, und so lässt sich denn mit ziemlicher Gewissheit annehmen, dass dieses Haus von der zweiten Gattin zugebracht worden ist. II. Vincenz von Wylich Herr zu Winnenthal, mit welchem Hause er nach Absterben seines Vaters Diederich im J. 1570 von Herzog Wilhelm belehnt wurde. Er ist kinderlos gestorben. Ob nun nach ihm sein jüngerer leiblicher Bruder oder dessen ältester Sohn Herr zu Winnenthal geworden, vermag ich nicht zu sagen; denn es fehlen bis zum J. 1633 die Lehenbriefe, und überhaupt alle genauere Data. Sein Bruder schreibt sich Diederich von Wylich zu Winnenthal und Probstinck. Derselbe (2 ≡)
hatte mit seiner Gattin Maria von Buir oder Baur zwei Söhne: Diederich von Wylich zu Wylich und Probstinck, verheirathet mit Anna von Merfeld, und III. Adolph Hermann von Wylich Herr zu Winnenthal, Pfandherr zu Doring (Doeringen im Münsterlande) und Drost zu Hennepff, verheirathet mit Catharina Tochter des Carsillis von Palant Herrn zu Ruiff und Rulant. Seine Tochter Maria Antonetta von Wylich heirathete 1629 Johann Rudolph Frh. von Palant Herrn zu Breidenbent, und 1634 Luther Frh. von Buninghausen General-Wachtmeister. Sein Sohn IV. Diederich Carl Frh. von Wylich Herr zu Winnenthal, Fürstlich Münster'scher Geheimrath und Kantzler, wurde im J. 1647 vom Churfürst Friedrich Wilhelm mit der Jurisdiktion über Haus und Freiheit Winnenthal und das Dorf Borth belehnt. Er ist gegen 1677 gestorben. In erster Ehe war er seit 1640 mit Odiliana Freyin von dem Bongart, in zweiter seit 1656 mit Raba Catharina Freyin von Wachtendonck verheirathet. Mit beiden Gattinnen hatte er zwei Söhne und sieben Töchter, von denen eine früh gestorben, und vier Nonnen geworden. Anna Maria Freyin von Wylich wurde 1661 die Gattin des Franz Frh. von Nesselrode. Hermina Freyin von Wylich (nata 1663) heirathete 1682 Franz Wolfgang Werner Joseph Frh. von und zu Leerodt, und ist wohl wenige Jahre nachher gestorben; denn ihr Gatte schritt schon 1686 mit Maria Catharina Margaretha Freyin von dem Bongart zur Heyden zur zweiten Ehe. Den jüngern Sohn betreffend, Diederich Adolph Frh. von Wylich, so finde ich über ihn diese Notiz: natus 1659 obiit 1682 coelebs Parisiis. Desselben wird in dem unten mitgetheilten Behandigungsbrief gedacht. Aus erster Ehe stammt V. Adolph Hermann Frh. von Wylich Herr zu Winnenthal, verheirathet mit Petronella Freyin von Waldbott-Bassenheim zu Gudenau (Tochter des Ferdinand und der Maria Quad zu Buschfeld). Er ist 1681 gestorben, und scheint drei Kinder hinterlassen zu haben: Diederich Carl Frh. von Wylich, der wie es heisst im J. 1683 Hardwich Buysers heirathete, aber wohl einige Jahre nachher mit Tod abgegangen ist; denn die älteste Tochter Adriana Alexandrina Hermina Francisca Freyin von Wylich, die im J. 1681 bereits mit dem Hause Doeringen (3 ≡)
belehnt worden war, empfing 1690 gleichfalls die Belehnung mit Winnenthal. Dieselbe heirathete 1688 Johann Arnold Edmund Frh. von Leerodt, welcher nach Tod seiner Gattin,im J. 1701 von Friedrich König von Preussen mit den Häusern Winnenthal und Doeringen belehnt wurde. Die jüngere Tochter Maria Antonetta Freyin von Wylich wurde im J. 1693 die Gattin des Grafen Bertram Carl von Nesselrode. Neben verschiedenen andern Gütern gehörte den Herren zu Winnenthal auch der Monementische Zehende im Kirspel Wesel, womit nach Absterben des Adolph Hermann von Wylich dessen Wittwe Catharina von Palant zu Behuf ihres Sohnes Diederich Carl 1633 vom Markgrafen Georg Wilhelm, und Freiherr von Leerodt 1701 von König Friedrich belehnt wurde. Sodann besassen sie das Hobs- oder Hofsgut Herderinck, gemäss folgendem Lehenbrief. Behandigungsbriefdes Stifts Werden über das Hobsgut Herderinck v. J. 1683 Von Gottes Gnaden Wir Ferdinandt dero Kaiserlichen undt des heiligen Römischen Reichs freyer und Exempter Stiffter Werden und Helmsteden Abtt, Urkunden und bekennen mit diesem Unsern versiegelten Brieff, dass Wir auff absterben des Wollgebornen Dietherichen Adolffen Freyherrn von Wylich zu Winnenthal, nun wiederumb behandiget haben, undt behandigen krafft dieses dessen auch vorhin abgelebten Bruders Adolff Hermannen Wernern Freyherrn von Wylich Herrn zu Winnenthal jüngste Tochter Antonettam Fräwlein von Wylich, ahn undt mit Unserm undt Unsers Stiffts Hobss-Behandts- und Pfachtgutt Herderinck Everts Erve gnandt, allermassen dasselbe mit seiner In- undt Zubehörung in dem Kirspel Borcken gelegen, undt in Unsern Sadelhoff Rüschede gehörigh undt dingpflichtig ist. Worahn mit der anderen Handt ihre Schwester Adriana Fräwlein von Wylich noch behandigt undt berechtiget stehet; Ihnen Behandigten zu ihrem: Unss undt Unserm Stiffte zu Unseren rechten, und Jedermenniglichen seines gebührenden rechtens darahn unverziehen. Davon Sie Behandigte jährlichs undt alle jahr die gebührende schültigkeit, nach einhalt Unsers Stiffts Register und Lägerbücher, an handen Unsers Hoffs Verwaltern (4 ≡)
des Sadelhoffs Rüschede richtig lieferen undt woll bezahlen, auch dies Gutt zum theill oder zu mahl nicht versplitteren, verwüsten, versetzen, verkaufen, noch einigerley Weise in andere hände bringen oder kommen lassen sollen, ohne Unsern oder Unserer Nachkommen Consent undt Bewilligung. Und soll dies gutt jeder Zeit zu zweyen handen stehen, undt so offt deren eine verstirbt, von Unss oder Unseren Nachkommen inner gebührender Zeit eine Newe handt wieder gesonnen und gewunnen werden auff gnade;[2] und ferners alles dasjenige thun, wass sich nach hobssrechten äiget undt gebührt. Sonder argelist, zu Urkundt der Warheit haben Wir Ferdinandt Abtt vorglt, diesen Behandigungs Brieff äigenhändig unterschrieben, undt Unser Secret Insiegell darahn wissentlich thun hangen. So geben auff Unserer Abtey Werden den 5. februarii Anno 1683.
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Die Herren von Palant zu Breidenbent.
A.Werner von Palant Herr zu Breidenbent Ritter. Gewöhnlich schreibt er sich kurz: Werner von Breidenbent Ritter. Seine Eltern sind mir nicht bekannt, wiewohl sein Vater Carselis von Palant geheissen zu haben scheint. Als seine Brüder werden im J. 1343 zwei Ritter, Johann und Carselis von Palant, genannt. Auf Schloss Breidenbent fundirte er im J. 1358 einen Altar zu Ehren des h. Johannes Evangelist. In gleicher Weise haben seine Nachkommen in den nächst folgenden Jahrhunderten durch reiche Stiftungen, die sie hie und da und besonders zu Linnich errichteten, ihren frommen Sinn bekundet. Werner von Palant mag wohl erst in späterem Alter geheirathet haben, oder seine Tochter Johanna, die im J. 1374 mit Junker Ludwig von Ryfferscheid Herrn zu Hackenbroich zur zweiten Ehe schritt, muss damals schon ziemlich betagt gewesen sein. Dieselbe erhielt das Haus Breidenbent zur Mitgift, welches ihr Gatte jedoch vermöge eines Vertrags vom J. 1377 dem Carselis von Palant dem Jüngern überliess. Werner von Palant, der 1376 sein Testament machte, und seinem Bruder Carselis 200 Malter Roggen und 200 Malter Hafer zu Heinsberg vermachte, ist wohl noch in demselben Jahr gestorben. B.Carselis von Palant Ritter, der Jüngere, Herr zu Breidenbent und Amtmann zu Wilhelmstein. Er ist der Sohn des eben genannten Ritters Carselis von Palant und der Agnes. Seine Schwester Agnes heirathete im J. 1381 den Engelbrecht von Schoenvorst zu Hartelstein. Er selbst war verehlicht mit Margaretha von Bergerhausen. Wie die alten Eheverträge überhaupt sich selten erhalten haben, so mag auch wohl der Vertrag diese Ehepaars auf immer verschwunden sein. Indess (6 ≡)
lassen sich die Eltern der Margaretha vielleicht auch ohne denselben konstatiren. Ich will wenigstens den Versuch machen. Zunächst berücksichtige ich eine Urkunde vom J. 1416, gemäss welcher die Eheleute Roilman vom Geysbusch und Metza von Liessingen ihrem Schwager Werner von Vlatten eine Rente von 25 Malter Roggen, so sie jährlichs zu Sevenich bei Jülich zu erheben haben, erblich verkaufen. Metza ist die jüngste Tochter des Ritters Johann Smeych von Liessingen und der Fya von Rede. Zur Mitgift erhielt sie neben andern Renten auch das Gut zu Sevenich, das ihrer Mutter nach Tod der Frau zu Breidenbent, mit welcher sie dasselbe gemeinschaftlich besessen hatte, ganz anerfallen war. Wer könnte die Frau von Breidenbent wohl anders sein als Margaretha von Bergerhausen? In welchem Verhältnisse Fya von Rede zu derselben gestanden, das ist freilich schwer zu sagen. Indess kommt doch einiges Licht in die Sache, wenn wir die Nella von der Recke in eine Nella von Rede verwandeln. Ich meine nämlich jene Nella, die in dem Primordium der Bongardischcn Genealogie bei Herrn Fahne figurirt. Dort finden wir also geschrieben: „Hermann de Pomerio, wurde 1334 mit Bergerhausen belehnt, h. Nella von der Recke“.[3] Mit der Belehnung hat es seine Richtigkeit. Aber wenn man den Hermann als den Vater des Erbkämmerers Gerart von dem Bongart darstellt, so konnte man wirklich in keinen grössern Irrthum verfallen. Gerart gehört bekanntlich dem Geschlechte von dem Bongart an, das sich so schrieb nach dem Gute zu dem Bongart, in der Gegend der vormaligen Herrschaft zur Heyden gelegen, nämlich zu Simpelfeld. Hermann dagegen gehört dem Geschlechte an, das sich von dem Bongart schrieb nach dem „Hoeue genant zo dem Bungarden gelegen tusschen der Stat Bonne ind Poppelstorp — dem proiste zo Bonne ind syure prostyen zo leen (7 ≡)
roerende“.[4] So sind sich also die beiden Herren von dem Bongart auch nicht entfernt verwandt. Die Eheleute Hermann und Nella haben nun etwa drei Kinder hinterlassen: Wilhelm, Werner und Margaretha von Bergerhausen. Wilhelm, der sich noch im J. 1388 „Wilhem van den Bangard genant van Bergerhusen“ schreibt, hatte mit seiner Gattin Ryka von Nuwenkirchen eine Tochter, Nella von Bergerhausen, welche im J. 1424 mit dem Erbkämmerer Statz von dem Bongart zur zweiten Ehe schritt. Nach dieser Digression möchte ich von Carselis von Palant gern auch noch einiges melden. Allein mit Sicherheit kann ich nur noch bemerken, dass er 1396 gestorben. Sein Sohn und Nachfolger ist C.Werner von Palant Ritter, Herr zu Breidenbent, und seit 1426 Amtmann zu Randerath. Derselbe heirathete 1393 Alverade Tochter und Erbin des Diederich von Endelstorp, welcher in Urkunden sich zwar nur Herr zu Rulant und Wildenberg schreibt, durch dessen Erbschaft aber das Haus Breidenbent zu einem (8 ≡)
der wohlhabendsten wurde.[5] Werner von Palant, den ich zuletzt den 1. März 1455 erwähnt finde, ist wohl noch in demselben Jahre oder Anfangs des folgenden gestorben. Nach seinem Tod schreiten seine Söhne und Enkel am 24. July 1456 zur Theilung der liegenden Güter und Renten. Die betreffende Urkunde ist ein sehr interessantes Document, und bedaure ich nur, dass das mir vorliegende Exemplar gegen das Ende hin so stark beschädigt ist, dass es keine Möglichkeit war, dieselbe vollständig in Kopie mitzutheilen. Den Anfang und das was einem jeden Kinde zugetheilt wird, also die Hauptsache, findet der Leser in den Beilagen. Einige Monate nach dieser Theilung, welche wie es scheint in aller Friedfertigkeit, und ohne Hinzuziehung von Dedingsluden vorgenommen wurde, der blos zwei Freunde[6], Diederich von Berchenhusen Vogt zu Boslar und Herr Arnolt von Rymmelsberch Pastor zu Linnich, als Zeugen beiwohnten, schritten die Gebrüder von Palant und Thonis von Palant ihr Neffe zur Theilung der Pfandbriefe. Der eigentliche Vermögensbestand der Eheleute Werner und Alverade erhellet erst recht durch Vereinigung beider Erbtheilungen, und so glaubte ich denn aus letzterer gleichfalls die Hauptsache ausheben zu müssen. Ich lasse jetzt die Kinder der beiden Eheleute folgen, mit Beifügung des einem Jeden zugetheilten Haupterbes, und bemerke dabei, dass die drei ersteren Söhne bereits vor ihrem Vater mit Tod abgegangen sind. (9 ≡)
D.Carselis von Palant Herr zu Breidenbent, verheirathet mit Agnes Tochter des Gerart von Hoemen Burggrafen zu Odenkirchen. Er starb 1475, und hinterliess etwa 4 Kinder:
E.Werner von Palant Herr zu Breidenbent, heirathete Adriana Tochter des Elbert von Alpen, Erbin zu Selhem, mit welcher er folgende Kinder hatte:
F.Carsilis von Palant Herr zu Breidenbent, Amtmann zu Boslar, heirathete etwa 1507 Margaretha von dem Bongart. Dieselbe ist eine Tochter des Erbkämmerers Johann von dem Bongart und der Elisabeth von Arckenteil; sie wurde im J. 1504 die Gattin des durch seine interessanten Pylgrymmacien[GWR 2] bekannten Ritters Arnolt von Harff Herrn zu Nierhoven und Erbkämmerers von Geldern, und schritt zur dritten Ehe mit dem Herrn zu St. Laurenzberg. Dieser wird in verschiedenen Urkunden und sonstigen Briefschaften, Werner von Palant zu Breidenbent Herr zu Berg, genannt; und sein Bruder Emund von Palant drückt sich in seinem Testament vom J. 1559 also aus: „dem Erentfesten vnd fromen Werner von Palant Hern zu Breydenbent vnd Berghe, der sonder leibsgeburth achter zu laissen in Got verstorben“. Die Sache scheint sich also zu verhalten. Margaretha brachte dem Arnolt von Harff 3000 Goldgulden zur Mitgift, wovon ihre Eltern die eine Hälfte baar auszahlten, die andere an Güter überwiesen. Ohne Zweifel hat Arnolt von Harff die baaren 1500 Gulden dem Carsilis von Palant vorgeschossen, und von demselben eine Verschreibung auf Breidenbent erhalten; daher er denn verschiedentlich Herr zu Breidenbent genannt wird. Nicht gar lange nach seiner Heirath starb er,[11] und Margaretha wurde hierauf die Gattin (14 ≡)
ihres Debitors. Da diese Ehe kinderlos blieb, so ging die Pfandverschreibung an ihren dritten Gatten über, der dadurch, gleich dem Arnolt von Harff, Mitherr zu Breidenbent wurde. Diese meine Ansicht wird wenigstens theilweise durch das im J. 1555 errichtete Testament der Margaretha begünstigt, worin nämlich zu ersehen ist, dass sie die 1500 Goldgulden, die sie in die zweite und dritte Ehe mitgebracht, an dem Hause Breidenbent noch zu fordern hat. Den Carsilis von Palant finde ich zuletzt 1520 erwähnt. Er starb wie es scheint, noch in demselben Jahr; ihm folgt sein Bruder G.Werner von Palant Herr zu Breidenbent und zu Ruiff, Amtmann zu Wassenberg. In einem Document vom J. 1507 erscheint er als Mann und Momber der Alverade von Oyst, deren Tochter, Gertrud von Goer, genannt wird. Er schritt zur zweiten Ehe mit Johanna Tochter des Diederich von Bronckhorst und Batenberg und der Swana von Harff, mit welcher er folgende Kinder hatte:
H.Diederich von Palant Herr zu Breidenbent, Jülichscher Cammermeister und Rath, Amtmann zu Wassenberg und Boslar. Er war verheirathet mit Irmgard Tochter des Johann von Leerod und der Liffert von Wylich, und in zweiter Ehe seit 1580 mit Anna Tochter des Heinrich von Vlatten und der Elisabeth von Weienhorst.[12] Seine zehn Kinder stammen aus erster Ehe.
J.Werner von Palant Herr zu Breidenbent, Amtmann zu Wassenberg, verheirathet mit Francisca von Merode zu Moriame. In seinem 1609 aufgerichteten Testament ernennt er zu seinem Nachfolger zu Breidenbent seinen ältesten noch minderjährigen Sohn Carl Diederich, und macht seine übrigen fünf Söhne in dieser Reihenfolge namhaft: Ernest, Werner, Johann Rudolph, Andreas und Anton, nebst einer Tochter. Aus jenem Testament ersieht man aber zugleich auch, dass das Haus Breidenbent mit Schulden belastet war, und es ist sehr wahrscheinlich, dass Carsilius von Palant, dem sein Bruder Werner noch im J. 1605 für ein Kapital von 2300 Rthlr. einen Theil seiner Renten verpfändete, dies Haus an Zahlungstatt und gegen Tilgung der Schulden übernommen habe. Diese meine Ansicht steht in keinem sehr grossen Widerspruch mit einer Notiz, gemäss welcher Carl Diederich sein Haus im J. 1616 seinem Oheim Carsilius verkauft hat. So folgt also dem Werner von Palant sein Bruder K.Carsilius Frh. von Palant, Herr zu Breidenbent und Hüls,[13] Pfandherr der Herrschaft Schönforst, Kaiserlicher und Königlich Spanischer Oberst. Ich bedaure sehr über ihn nichts weiter mittheilen zu können, als seine letztwillige Verfügung über Haus Breidenbent. In seinem 1629 errichteten Testament vermacht er dasselbe seinem sub J genannten Neffen Johann Rudolph Frh. von Palant Obrist-Lieutenant, und fügt dann hinzu: „Zum zwei und dreissigsten, da es sich auch zutragen würde, dass gedachter mein vielgeliebter Vetter Obrist-Lieutenant ohne Mannsleibserben absterben würde, so solle mein geliebter Vetter Freyherr von Moriame, so er das Leben hat, an seines Bruderen Statt treten, und aller obgenannten Legate (17 ≡)
ein Erbe seyn, doch anders nicht inhaben, gemessen noch besitzen als per modum fideicommissi. Da auch alsdann Er Freyherr von Moriame ohne eheliche männliche Leibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend mit seinen Appertinentien und obspecificirten Legaten auf seinen Bruderen Herrn Werner Freyh. von Palant Obrist-Lieutenant fallen, und so fort ebener gestalt auf seinen lieben Bruderen Andream Freyh. von Palant auch Obrist-Lieutenant fallen. Da derselbig auch wie obstehet ohne eheliche Mannsleibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend aller massen wie obstehet meinem auch vielgeliebten Vetteren Hans Christoph Frh. von Palant meines Gottseligen H. Bruderen Christopheren jüngstem Sohn erblich heimfallen. Zum drei und dreissigsten, da es sich auch noch ferners zutragen würde, dass vielgenannter Frh. von Moriame ohnverhoffentlich diesem meinem letzten Willen zugegen thun würde, so soll er Herr Carl von Moriame seinem Bruderen Hans Rudolphen nachzufolgen, auf den Fall wie obstehet, zur Erbschaft oder zur Succession des Hausses Breidenbend sampt allen Appertinentien und Legaten ausgeschlossen und excludirt seyn, und soll auf den Fall H. Werner sein Bruder meinem Obrist-Lieutenanten H. Vetteren Hans Rudolphen geradt in der Succession Nachfolger seyn, und coniunctis viribus durch zulassende Mittell sich manuteniren[GWR 2]“. So ist der letzte Wille des Carsilius Frh. von Palant. Er starb bald nachher, und ihm folgt für kurze Zeit L.Johann Rudolph Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, seit 1629 verheirathet mit Maria Antonetta von Wylich zu Winnenthal. Neben vielen andern Adligen des Rheinlandes verlor auch er in der Schlacht bei Lützen im J. 1632 sein Leben. M.Carl Diederich Frh. von Palant und Moriame, Herr zu Breidenbent. Wir stehen jetzt in einer Zeit, wo der altehrwürdige Name Diederich gerade nicht ganz, aber doch ziemlich ausser Mode gekommen, und vielfach dem Theodor gewichen war. Dem Herrn zu Breidenbent mochte der Theodor indess doch etwas gar philisterhaft scheinen, und so schrieb er sich denn entweder Carl Frh. von Palant —, oder Charles The (18 ≡)
Baron de Palant —. Derselbe war verheirathet mit Wilhelmine von Wittenhorst, Erbtochter zu Broeckhausen, und hatte mit derselben eine Tochter Isabella Francisca, welche die Gattin des Bernard von Palant zu Eyll und Hämmeren, Amtmanns zu Rheinberg wurde und demselben das Haus Broeckhausen zubrachte. Ob es mit der Breidenbendischen Succession seine Richtigkeit habe, mögen Rechtskundige entscheiden. Die Brüder des Carl Diederich sind alle mit Tod abgegangen, bis auf den jüngsten, der Canonicus zu Lüttich war. Sein Vater nennt ihn Anton; vollständig schreibt er sich N.Anton Heinrich Frh. von Palant und Moriame, Herr zu Breidenbent, Frechem und Bachem. Ich war eine Zeit lang in Zweifel, ob er nicht vielmehr der Sohn des vorhergehenden sei; aber Briefschaften überzeugten mich auf das vollständigste, dass er wirklich der Bruder desselben ist. So hat es denn fast den Anschein, als ob Carl Diederich ihm die Häuser Moriame und Breidenbent verkauft habe. Ich kann nicht sagen, ob er verheirathet gewesen; wenigstens hat er keine männliche Leibeserben hinterlassen. Er ist wohl bald nach 1662 gestorben; und Breidenbent geht jetzt an einen rechten Erben über, nämlich an den jüngsten Sohn des Christoffel von Palant zu Borschemich. O.Johann Christoph Frh. von Palant zu Stotzheim Herr zu Breidenbent. Das Gut Stotzheim besass er durch seine Gattin Elisabeth Tochter des Reinart Beissel von Gymnich zu Schmidheim und der Margaretha von Harff zu Dreyborn. Sein Sohn Johann Werner Frh. von Palant war mit Anna Sibylla von Blitterstorff verheirathet. — So wohl nun auch das Recht des Herrn von Palant an sein neues Besitzthum begründet war, so glaubte doch der damalige Herr zu Borschemich, Ferdinand Frh. von Palant, ein noch grösseres Recht darzu zu haben; und schon gleich nach Absterben des Anton Heinrich kam es bei der Fürstlichen Hof-Canzley zu Düsseldorf zwischen beiden Verwandten zu hartnäckigen und langen Streitigkeiten, bis sich beide Partheien unter Vermittelung von Schiedsfreunden am 2. April 1670 in folgender Weise verglichen. Vater und Sohn treten für sich und ihre Erben ihr Recht an Haus, Lehn und (19 ≡)
Herrlichkeit Breidenbent an Ferdinand von Palant ab. Ferner übertragen sie demselben alle Forderungen so sie an den Grafen von Waldeck wegen der Herrschaften Palant, Frechem, Bachem, Kintzweiler und sonsten haben, desgleichen auch das auf tödlichen Abgang des Marsilius Frh. von Palant zu Schlossberg ihnen anerstorbene Successions-Recht des Mannlehens zu Frechem. Dahingegen verbindet sich Ferdinand von Palant dem Herrn von Palant zu Stotzheim und seinem Sohne gleich nach erfolgter Cession und Extradirung der auf genannte Herrschaften bezüglichen Documente und Briefschaften als Verzichtspfenning 200 Rthlr. species baar zu erlegen, und überdies dem Vater ad dies vitae jedes Jahr 150 und dem Sohne in gleicher Weise 200 Rthlr. zu zahlen. Und gelangte Herr von Palant zu Borschemich zu ruhigem und völligem Genusse der Herrschaft Frechem, in diesem Falle verpflichtet er sich dem Johann Werner von Palant neben den 200 Rthlr. jährlichs noch gleichfalls ad dies vitae 100 Goldgulden zu entrichten. — Einen Commentar über die in dem Vergleich angedeuteten anderweitigen Verhältnisse zu geben, würde, wenn der Verfasser auch dies vermöchte, doch viel zu weit vom Ziel abführen. Ich gehe daher zu dem folgenden Buchstaben über. P.Ferdinand Frh. von Palant Herr zu Breidenbent. Gleich nach obigem Vergleich wurde derselbe mit Breidenbent belehnt, und ist nun also rechtmässiger Herr dieses Hauses; und wenn der in selbigem Akt erwähnte Johann Werner Frh. von Palant in Briefschaften vom J. 1692 noch Herr zu Breidenbent (Birgelen und Wildenrath) genannt wird, so weiss ich darüber keine andere Erklärung zu geben, als zu sagen: er führt diesen Titel wegen seiner Breidenbender Leibrente. Dem Ferdinand von Palant folgt sein ältester Sohn Q.Johann Wilhelm Alphons Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, Sommersberg und Zieverich, Amtmann zu Boslar und der Jülichschen Landstände Direktor. Er war verheirathet mit Johanna Lambertina Tochter des Wolfgang Wilhelm Frh. von (20 ≡)
Efferen[14] zu Zieverich und der Maria Juliana von Görtz zu Gartzen. Letztere übertrug als Wittwe im J. 1684 Haus und Rittersitz Zieverich ihrem Schwiegersohn. Derselbe ist gegen 1691 gestorben, und hat einen Sohn und etwa zwei Töchter hinterlassen: Maria Theodora von Palant, die unverehlicht geblieben zu sein scheint, und Maria Regina Adriana von Palant, die im J. 1692 in das Stift St. Johann Baptist zum Holtz eintrat, wo sie ihren Namen in Maria Anna Hildegardis änderte. Sein Sohn und Nachfolger ist R.Theodor Adolph Carl Frh. von Palant Herr zu Breidenbent und Sommersberg, verheirathet mit Maria Lucia Therese von Pestaluzy. Er stand in Meklenburgischen Diensten, und wurde 1715 von Herzog Carl Leopold vom Rittmeister zum Major befördert. Er starb im J. 1728. Sein Sohn ist S.Carl Graf von Palant Herr zu Breidenbent und Vettelhoven, Amtmann zu Nörvenich. Im J. 1738 kommt derselbe noch als Freiherr vor; wann er in den Grafenstand erhoben worden, darüber liegen mir keine Nachrichten vor. Er verkaufte Sommersberg und andere Güter, und auch das Haus, das sein Geschlecht so viele Generationen hindurch beherbergt hat. Er ist 1771 gestorben.
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Die Herren von Palant zu Borschemich.
welche Eheleute zwei Töchter haben: Margaretha und Magdalena. Ich lasse jetzt die Herren von Palant, von ihrem Stammherrn an bis zu ihrem Aussterben folgen. A.Christoffel von Palant zweitgeborner Sohn des Diederich von Palant zu Breidenbent, heirathete den 16. Oktober 1584 oben genannte Margaretha von Harff, welche zur Mitgift 5000 Rthlr. und nach Tod ihrer Eltern das Haus Borschemich erhielt, während ihrer jüngern Schwester das Haus Wildenrath zugetheilt ward. Diese Eheleute hinterlassen folgende Kinder:
B.Franz Diederich Freyherr von Palant Herr zu Borschemich, Mitherr zu Hüls, Kaiserlicher Oberst, Pfalzneuburgischer Rath, Cämmerer und Amtmann zu Wassenberg, war verheirathet mit Anna von Nievenheim, und hatte folgende Söhne:
C.Ferdinand Frh. von Palant Herr zu Borschemich, Breidenbent, Frechem, Bachem, Kintzweiler, Sommersberg, Vettelhoven, Caldenborn und Ober-Ehe, Cämmerer, Geheimer Kriegsrath, General-Wachtmeister, Gubernator der Stadt und Vestung Jülich, und Amtmann daselbst. In erster Ehe war er verheirathet mit Josina Juliana von Nievenheim zu Rath, und hatte mit derselben eine Tochter Francisca Theodora. Im J. 1652 schritt er zur zweiten Ehe mit Maria Catharina Ignatia Tochter des Johann Bertram Frh. von Gertzen genannt Sintzig und der Maria Elisabeth Print von Horrichem genannt von der Brohl. Er starb 1673 und hinterliess folgende Kinder:
D.Philipp Wilhelm Frh. von Palant Herr zu Borschemich, verheirathet mit Anna Mechtildis Catharina Freyin von Holtz (23 ≡)
zu Königshoven.[16] Er starb 1718 und hinterliess folgende Kinder:
Der Leibzucht sich begebend, theilte die Wittwe Freifrau von Palant im J. 1736 die von ihrem Gatten hinterlassene Häredität[GWR 2] unter ihre Kinder, mit der Verpflichtung, die auf dem Rittersitz lastenden Schulden abzuführen. Leider aber wurden von Ferdinand und Philipp Wilhelm statt dessen neue Schulden contrahirt, und Johann Ludwig verkaufte sogar sein Kindtheil für eine Summe von 1411 Rthlr. Den Concurs der Gläubiger wendete der Licentiat Johann Anton Gesser in Düsseldorf ab, welcher ein ansehnliches Kapital vorschoss und zugleich den von Johann Ludwig von Palant verkauften Theil dem Hause wieder zurückstellte. Das betreffende Instrumentum Obligationis, worin Wilhelm Ernest Otto von Palant und sein Schwager dem Herrn Gesser im J. 1740 den Rittersitz Borschemich zum Unterpfande setzten, zeugt von dem Kunstsinn des letztern; denn ich muss nothwendig annehmen, dass dieser die (24 ≡)
Kosten des Prachtwerks grossmüthig auf sich genommen habe. Die Herren von Palant starben sämmtlich noch vor ihrer Mutter und zwar Philipp Wilhelm 1738, Ferdinand 1739, Johann Ludwig 1744, Wilhelm Ernest Otto 1753. Die Mutter folgte ihnen 1759. Der Rittersitz Borschemich mit allen seinen Appertinentien ging jetzt an die Eheleute von Grass über, deren Sohn Philippus Anscharius Frh. von Grass im J. 1784 unverehelicht gestorben ist. Die nächsten Erben desselben waren seine beiden Schwestern, Maria Anna verheirathet mit Gerhart Caspar Frh. von Olmissen genannt Mulstroe, Herr zur Hallen, und Elisabeth Barbara verheirathet mit J. Thomas Anthonius Frh. von Houvè zu Kiffelberg.
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Die Herren von Palant zu St. Laurenzberg.
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A.Johann von Palant Herr zu Wildenberg und Berge, wie es scheint jüngster Sohn des Werner von Palant Herrn zu Breidenbent und der Alverade von Endelstorp. Im J. 1427 wurde er von der Dompropstei mit dem Hof zu Laurenzberg belehnt, gleichwie sein Schwiegerherr Seger von Swalmen damit belehnt gewesen. Er war um 1464 Amtmann zu Brühl. Neben einem Sohne Johann, hatte er zwei Töchter:
B.Johann von Palant Herr zu Wildenberg und Berge, war wie es heisst, mit Catharina von den Boetzlaer verheirathet, und hinterliess einen gleichnamigen Sohn und eine Tochter Catharina, die Johann von Elter zu Vogelsang heirathete. C.Johann von Palant Herr zu Wildenberg, Berge, Frechem, Bachem und Wachendorf, Landdrost des Lands von Jülich, und Amtmann zu Wilhelmstein. Im J. 1505 wurde er von der Dompropstei mit der Burg zu Berge nebst einer Hofstatt genannt Backhuss Bongart daselbst an der Kirche gelegen, so ihm durch Tod seines Vaters anerfallen, belehnt. Er war mit Cecilia Tochter des Werner von Hompesch zu Wachendorf Amtmann zu Thomberg, und der Anna von Harff, verheirathet. Nach seinem im J. 1533 erfolgten Tode theilten sich seine fünf ältern Söhne in seine Hinterlassenschaft, und wiesen ihren drei jüngern Brüdern, die zum geistlichen Stande bestimmt waren, Jahresrenten an; die Herrschaft Wildenberg liessen sie ungetheilt in Gemeinschaft bestehen. Seine Kinder sind folgende:
D.Johann von Palant Herr zu Berg, Bettendorf und Weisweiler, Amtmann zu Wilhelmstein und Eschweiler, einziger Sohn des oben (31 ≡)
genannten Ritters Johann von Palant.[25] Im J. 1561 schreibt er sich noch: Johann von Palant Herr zu Noitberg und Siegerssberg Amtmann zu Wilhelmstein. Seit 1556 war er mit Anna von Gertzen genannt Sintzig Erbin zu Langendorf verheirathet. Nach Absterben seines Oheims Werner von Palant wurde die Herrschaft St. Laurenzberg, wie man damals zu sagen pflegte, freundtheilig, das heisst, die nächsten Erben des Werner von Palant erhielten jeder sein Theil von dessen Hinterlassenschaft.[26] Ob nun Johann von Palant als Sohn des Zweitgebornen etwas umfangreicher zugegriffen — kurz er hatte mit seinen Verwandten mancherlei Zwistigkeiten. Um indess die einzelnen Theile der Herrschaft wieder zu vereinigen und an sich zu bringen, ging er mit denselben besondere Verträge ein, und zunächst schloss er mit seinem Oheim Daem von Palant im J. 1563 folgenden Vertrag. Daem von Palant überträgt seinem Neffen für sich und seine Erben solch Antheil an Schloss und Herrlichkeit Berg, so ihm durch tödlichen Abgang Werners von Palant und sodann der beiden Brüder Emund und Diederich von Palant anerfallen ist, und ihm nach Tod des Domherrn Reinhart von Palant noch anerfallen werde. Dahingegen überlässt Johann von Palant seinem Oheim für sich und seine Erben alle seine Erbgerechtigkeiten, so ihm nach Tod seines Vaters und seiner Oheime Emund und Diederich an Schloss und Herrlichkeit Wildenberg anerstorben sind und nach Tod seines Oheims Reinhart noch anersterben werden, und überweist ihm dazu noch 6000 Goldgulden, die seiner Mutter Maria von Flodorf für ihren Heirathspfenning an die beiden Herrschaften Odenkirchen und Leuth belegt, und ihm bisher verpensionirt worden, mit dem Bemerken: Im Falle er ohne Leibserben verstürbe, und also die 6000 Gulden zurückfielen, dass alsdann ihm, Daem (32 ≡)
von Palant, bis zur Ablöse dieser Summe das Schloss Nothberg verpfändet sein solle. Weiterhin einigen sich beide Theile folgender Weise: Im Fall Johann von Palant mit Tod abginge und keine männliche Leibserben, sondern nur Töchter hinterliesse, dass dann Daem von Palant oder seine männliche Leibserben, wenn ihnen beliebte, die Herrschaft Berg gegen Erlegung einer Summe von 18000 Goldgulden an jene Töchter, wieder erwerben könnten; falls aber Johann von Palant weder Söhne noch Töchter hinterliesse, und also Laurenzberg als ein Beifall freundtheilig sei und seiner ehelichen Hausfrau und deren nächsten Blutsverwandten zum halben Theil heimfallen würde, dass alsdann Daems männliche Leibserben sowohl diese Halbscheid gegen eine Summe von 9000 Gulden, als auch die andere gegen eine gleiche Summe an sich bringen könnten. Und trüge es sich endlich zu, dass beide, Daem und Johann von Palant, und deren eheliche Leibsmannserben, oder derselben eheliche Leibserben alle, Söhne und Töchter, verstürben, also dass keine eheliche Leibsgeburt von ihnen geschaffen mehr vorhanden wäre, alsdann sollen ihres Bruders und Oehmen weiland Marsillissen von Palant nachgelassene eheliche Leibsmannserben zu der Herrlichkeit Berg unverhindert kommen, und dieselbe gebrauchen, nutzen und niessen von da an und so fort bis zu den ewigen Tagen zu, doch also dass sie zuvor ihren Miterben und andern so zu dem Fall berechtigt, gebührliche Erstattung thun. Dies ist der kurze Inhalt des Vertrags, den die Herren Wilhelm von Flodorf Freiherr zu Reckheim, Reinhart von Vlatten Erbschenk, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Diederich von Palant Herr zu Breidenbent zwischen beiden Theilen am 15. Sept. 1563 vermittelten. Bald darnach, am 22. Nov. 1563 schloss Johann von Palant mit den Erben seiner Tante Maria von Palant, nämlich mit Daem Schellart von Obbendorf Herrn zu Gürtzenich und Werner von dem Bongart Erbkämmerer, einen Vergleich, worin er sich verpflichtete, für deren Antheil und Gerechtigkeit an Haus und Herrlichkeit Berg die Summe von 7000 bescheidner Thaler zu erlegen. Wie er sich mit der andern Tante Cecilia von Palant und deren Erben verglichen, darüber liegen mir keine Documente vor. Laut Quittung vom 24. April 1564 zahlte er der dritten Tante Margaretha von Palant und deren Gatten Wilhelm von dem (33 ≡)
Bongart für ihre Gerechtigkeit, die sie nach Absterben der Brüder Emund und Diederich von Palant an besagter Herrlichkeit hatten, 800 Joachims Thaler. Endlich übertragen ihm die Erben Marsillissen von Palant am 7. Oktober 1564 ihr Antheil an der Herrlichkeit Berg, und erhalten dagegen den durch Absterben des Gerhard von Palant ihm anerfallenen Antheil an Haus Wachendorf, und darzu noch einen kleinen Hof zu Serrest bei Güsten, und ein auf dem Amt Boslar stehendes Kapital von 1000 Goldgulden. Den Antheil des Reinhart von Palant abgerechnet, so war also Johann von Palant jetzt Herr der ganzen Herrschaft St. Laurenzberg. Es ist mir nicht bekannt, wie lange er noch nach dieser Zeit im Genusse derselben gewesen und sich ihrer gefreut habe. Sein Nachfolger heisst gleichfalls Johann von Palant. Derselbe nahm einige nicht unbedeutende Kapitalien auf, was zur Folge hatte, dass späterhin zwei ansehnliche Appertinentien, der Burghof zu Laurenzberg und der Hof Volckershoven[27] durch Immission[GWR 4] von dem Rittersitz abgesplissen wurden. Er, so wie auch sein jüngerer Bruder, Wilhelm von Palant, der nach ihm als Herr zu Laurenzberg, Bettendorf und Weisweiler erscheint, starben beide unverheirathet, jener 1591, (34 ≡)
dieser 1602. Die Mutter Anna von Gertzen folgte ihnen im J. 1611. So war also der Moment gekommen, wo Hartard von Palant gegen Erlegung von 18000 Goldgulden von der Herrlichkeit Berg Besitz ergreifen konnte.[28] Allein die testamentarische Disposition der Anna von Gertzen, die zur Erwerbung dieser Herrlichkeit ein Bedeutendes von dem Ihrigen hergeschossen hatte, blieb in Kraft und Geltung. Die Herrschaft Berg nebst ihrem übrigen Vermögen vermachte sie nämlich den Erben ihrer beiden Schwestern Frauen zu Binsfeld und zu Vischel, also den Geschwistern von Binsfeld, wie sie in der Genealogie dieses Geschlechts sub F namhaft gemacht sind, und sodann dem Johann von Gymnich Herrn zu Vischel. Demnach wurde die Herrschalt in sechs Theile getheilt; ein Sechstel bekam der Herr zu Vischel, ein anderes der Herr zu Dreyborn, und vier Sechstel verblieben, da Maria von Binsfeld kinderlos starb, bei dem Hause Binsfeld, gingen dann an die Herren von Wachtendonck über, und revolvirten nach deren Absterben im J. 1731 auf die Descendenten der Eheleute Daem von Harff und Elisabeth von Binsfeld. Die damaligen Erbgenahmen von Harff waren Freiherr von Harff zu Dreyborn, und die Freiherren von Syberg zu Eycks, von Metternich, von Rolshausen, von Spies zu Allener, und von Martial. Dieselben verglichen sich im J. 1741 dahin, dass Frh. von Harff mit dem Frh. von Spies aus der Binsfeldischen Succession die vier Sechstel in Laurenzberg und demnächst die Reichsherrschaft Wylre eigenthümlich haben und besitzen sollten. Mithin besass das Haus Dreyborn jetzt die Hälfte der ganzen Herrschaft Berg. Philipp Franz Frh. von Harff Herr zu Dreyborn ging im J. 1748 mit dem Plane um, Laurenzberg gegen das Amt Monjoye zu vertauschen. Seine Vorfahren hatten seit 1645 die dortige Amtmannsstelle bekleidet. Philipp Wilhelm Frh. von Harff, der im J. 1696 gestorben, mochte wohl in seinen letzten (35 ≡)
Lebensjahren Krankheits halber nicht mehr im Stande sein, seinen Obliegenheiten nachzukommen; daher ihm denn Franz Egon Frh. von Gymnich zu Vlatten adjungirt ward. Schon gleich nach seinem Tode wurde sein ältester Sohn Werner Friedrich Anton Frh. von Harff zum zweiten Amtmann oder zum Adjunkt des Herrn von Gymnich ernannt. Derselbe starb 1726, und hinterliess vier unmündige Söhne, von denen obiger Philipp Franz der jüngste. Die Amtmannsstelle wurde dem Frh. von Blanckart übertragen. Um nun das Amt Monjoye erblich an sich zu bringen, proponirte Frh. von Harff dem Churfürsten Carl Theodor jenen Tausch. Der Landesherr zeigte sich dem Vorschlage gar nicht abgeneigt, und in seinem Namen und auf seinen Befehl ward der entworfene Tausch-Akt untersiegelt, und zur Genehmigung nach Mannheim gesandt. In diesem Document überträgt Frh. von Harff seine eigenthümliche allodiale Jülicher Unterherrschaft und Schloss Laurenzberg, mit Dörfern Laurenzberg, Ober- und Niedermertz, Langweiler und Lürcken, mit aller Jurisdiktion, Waldungen, Jagden, Fischereien, Jure Patronatus der Pfarrkirchen zu Laurenzberg und Niedermertz sammt der Vicarie zu Laurenzberg, mit Ländereien, Wiesen, Wassermühle, Schaaftrift, Grundpachten, Jure Collectandi, Accisen, Juden-Geleit, Diensten und Herrengedingen, und ferner noch mit den Waldgerechtigkeitcn auf dem Hoenger Busch und Propstey-Wald — Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht erblich und ewig zu besitzen; und verzichtet überdies auf das von Herzog Wolfgang Wilhelm im J. 1645 bei dem Hause Dreyborn contrahirte auf dem Amt Monjoye haftende Kapital von 6000 Rthlr. sammt den seit 1685 bis dahin aufgelaufenen Zinsen ad 18900, mit dem Kapital zusammen 24900 Rthlr; und endlich verbindet er sich die von dem Frh. von Blanckart erlegten Taxgelder ad 5000 Rthlr. demselben wieder zurückzuerstatten. Dahingegen erklärt sich der Churfürst dem Frh. von Harff und seinen männlichen Descendenten die Amtmannsstelle zu Monjoye als ein wahres Mannlehen mit der Jurisdiktion und den Nutzbarkeiten, wie solche dermaliger Amtmann Frh. von Blanckart geniesset, aufzutragen und die gewöhnlichen Lehenbriefe gegen das übliche Reversale ihm ausfertigen und überreichen zu lassen. Das Document, datirt d. 13. April 1748, geht nach Mannheim (36 ≡)
ab, und erhält dort die erwartete Ratification nicht. Denn unter dem 31. August erbietet sich Frh. von Harff die zwei Sechstel des Frh. von Spies noch mit obendrein in den Tausch zu geben, und diesen anderweitig zu entschädigen; zugleich erlaubt er sich aber auch Ihre Churfürstliche Durchlaucht um die Ablage der auf verschiedenen Aemtern haftenden von Harffischen Kapitalien nebst deren rückständigen Zinsen zu bitten. Und über diesem kitzlichen Punkte scheint sich das ganze Permutationsgeschäft zerschlagen zu haben. Aus der Geschichte von St. Laurenzberg ist mir nur noch bekannt, dass Philipp Franz Frh. von Harff im J. 1768 einen sechsten Theil dieses Ritterschaftlichen Hauses dem Clemens August Frh. von Hersell zu Bodenheim cedirte, jedoch nicht erblich; denn letzterer bekennt durch einen Revers, diesen Uebertrag nicht anders als zu seiner Aufschwörung auf dem Jülich- und Bergischen Landtag gebrauchen, im Uebrigen aber dem Herrn Cedenten alle an dem Rittersitz habende Rechte vollkommen belassen zu wollen. — Und endlich finde ich, dass der letzte Lehenträger der Herrschaft Dreyborn, Franz Ludwig Frh. von Harff, sich noch Herr zu Laurenzberg schreibt.
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Genealogie der Herren von Gertzen genannt Sintzig.
I. Haus Sintzig.In der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts besass das Haus Sintzig ein viel genannter Herr, Jordain Muyle, Verwandter des Heinrich Muyle von Binsfeld. Wie dies Haus nach (38 ≡)
ihm an die Herren von Gertzen gekommen, darüber habe ich keine solche Nachrichten vorgefunden, die mir dies deutlich gemacht hätten. Darum gehe ich über diese Frage hinweg, und beginne in schlichter Weise mit A.Huprecht von Gertzen, Sohn des Wyrich von Gertzen. Als Herrn zu Sintzig finde ich ihn zuerst in zwei Schadlosbriefen[29] die er 1457 dem Ritter und Erbkämmerer Goedert von dem Bongart ausstellt. Er heirathete 1461 Sophia Tochter des Ritters Wilhelm von Nesselrode, und hatte mit derselben folgende Kinder:
B.Wilhelm von Gertzen Herr zu Sintzig, Amtmann zu Münstereifel und Euskirchen.[31] Ausser dem Hause Sintzig besass er noch zwei Höfe zu Langendorf, einen Hof zu Elvenich und einige andere Güter. Er war verheirathet mit Beatrix von Merode zu Rummen, und hatte folgende Kinder:
C.Wilhelm von Gertzen Herr zu Sintzig, Amtmann zu Münstereifel, Euskirchen und Thomberg. Mit seiner Gattin Anna von Nesselrode hatte er folgende Kinder:
D.Wilhelm von Gertzen Herr zu Sintzig heirathete 1558 Agnes Tochter des Gerart von Palant zu Flamersheim, und hatte mit derselben folgende Kinder:
E.Johann von Gertzen Herr zu Sintzig, Ritter, Obrister der Stadt Cöln, Fürstlich Saltzburgischer Cammerherr und Kriegsrath, Fürstlich Jülichscher Rittmeister, seit 1637 Freiherr, war mit Amyna von Bernsau zu Hardenberg verheirathet. Durch seine Tochter Agnes Magdalena geht das Haus Sintzig an Arnold von Elverfelt über. Die Tochter dieser Eheleute, Anna Walburga von Elverfelt, bringt dasselbe an Johann Heinrich von Holtrop, und von diesem erbt es auf seinen Sohn Johann Balduin von Holtrop.
II. Haus Sommersberg.A.Johann Wilhelm von Gertzen genannt Sintzig, Amtmann zu Münstereifel, Euskirchen und Thomberg, heir. im J. 1559 Margaretha von Metternich (Tochter des Diederich von Metternich zum Sommersberg, und der Hildegard von Troistorf zu Heltorp), und nach deren Tod Clara Haess. Aus erster Ehe stammen:
B.Johann Otto von Gertzen zum Sommersberg, Jülichscher Rath, Amtmann zu Münstereifel, Euskirchen und Thomberg, heir. 1589 Maria Kolff (Tochter des Bertram Kolff zu Blens und Vettelhoven, und der Maria Raitz von Frentz zu Fliesteden). Er starb 1617 und hinterliess folgende Kinder:
C.Johann Bertram Frh. von Gertzen Herr zu Sommersberg, Blens, Vettelhoven und Caldenborn, Cammerer, Rath, Erbmarschall des Fürstenthums Jülich, Direktor der Jülichschen Ritterschaft, und Amtmann zu Münstereifel, Euskirchen und Thomberg.[33] Er heirathete im J. 1621 Maria Elisabeth Tochter des Nicolaus Print von Horrichem genannt von der Brohl, und der Maria von der Horst zu Heimerzheim,[34] mit welcher er folgende Kinder hatte:
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Genealogie Binsfeld-Wachtendonck.
I. Die Herren von Binsfeld.Im vierzehnten Jahrhundert kam das Haus Binsfeld durch Heirath an ein von dem bisherigen verschiedenes Geschlecht, nämlich an das der Mulen[35], deren Stammvater aber gleichfalls den Namen Binsfeld angenommen hat. Bevor ich mit diesem neuern Geschlechte beginne, will ich einen Ritter des ältern namhaft machen, und etwas bei demselben verweilen. Als die Eheleute Johann von der Schleiden und Elisabeth von Virnenburg im J. 1351 dem Ritter Goedert von Aldenrode genannt Wynter die Herrlichkeit Müddersheim verkauften, verpflichteten sie sich, die damaligen Manne zu Müddersheim zu veranlassen, dass sie dem neuen Herrn binnen einer bestimmten Frist huldigten. Wir geloben, heisst es, „dat wyr die manne die zu Mudersheym gehorend myt namen heren Gerarde Roste van Bynsuelde Rytter Tonyse van Huchelhouen die dochter hayt hern Wilhems van Bachem wielne was ind Hanen eruen sollen duen hulden hern Goderde van Aldenrade geheyssen Wynter of synen eruen“. Das Wort Han bezeichnet hier einen Hof zu Müddersheim, der in der Folge Haruer oder Harffer Hof, und darnach wieder von dem ihn umgebenden Han oder Hain, worin aber die damalige unpoetische Generation nur Hecken erkennen konnte, Heckhof genannt wurde[36]. Dieser (43 ≡)
Hof, den Tonys von Hüchelhoven von seinem Schwiegervater erhalten hatte, dependirte zu keiner Zeit von der Herrschaft Müddersheim; er war ein reines Allodium, ein freyadliges Rittergut. Mithin konnte der Inhaber desselben nicht, gleich den Unterthanen der Herrschaft, zur Huldigung herangezogen werden. Das Wort Manne erklären wir uns aber einfach so. Die beiden genannten Herren hatten die herrschaftliche Länderei in Pachtung genommen, dadurch waren sie Manne des Herrn zu Müddersheim geworden, und als solche mussten sie dem neuen Herrn huldigen. — Ob Ritter Gerart Rost zu Müddersheim Eigenthum besessen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht war er Inhaber eines Hofes, der in der Folge den Namen Birgeler Hof führt.[37] Wenn dieser Ritter im J. 1351 noch im Jugendalter stand, dann könnte er wohl der Vater der Agnes von Binsfeld gewesen sein. Wir wollen ihn einstweilen dafür halten, bis sich ein anderer als solcher findet. Und so beginne ich denn jetzt mit den neuern Herren von Binsfeld. A.Heynrich Mule von Binsfeld Ritter und Agnes von Binsfeld Eheleute hinterlassen etwa folgende Kinder:
B.Reynart Rost von Binsfeld heirathete im J. 1413, wo sein Vater bereits mit Tod abgegangen war, Elisabeth Tochter des Heymerich von Droeten und der Bela von dem Bongart.[39] In dem Ehevertrage, der manches Interessante enthält, wie unter andern, dass das Haus Binsfeld aus seinem Binsfelder Zehenden der Abtissin zu Nivell jährlichs 65 Rheinische Gulden zu entrichten hatte, erscheinen als Zeugen auf Seiten des Bräutigams: Engelbrecht Nyt von Birgel Erbmarschall, Johann von Birgel, Jordaen Mule von Sintzig, Johann von Auwe, Jordaen Mule[40] von Morke und Heinrich von Kruythusen; und auf Seiten der Braut: Godart von Vlodorp Dechant zu Aachen, Godart von dem Bongart Ritter und Landdrost, Gerart von Vlodorp Ritter Vogt zu Roermunde, Statz und Gerart von dem Bongart Gebrüder, und Heinrich von Gaelen. — In einer Urkunde vom J. 1460, betreffend Erbschaftsangelegenheiten mütterlicherseits, werden die Söhne dieser Eheleute in folgender Ordnung namhaft gemacht: Goedert, Johann, Werner und Reynart von Binsfeld. Als ihre „swagere“ erscheinen Arnolt von Opheim, Carsilis von Diest und Wilhelm von Harff. In wiefern dieselben mit einander verschwägert waren, lässt sich vor der Hand nicht bestimmen. Ich irre aber wohl nicht, wenn ich die Hauptperson des Vertrags als Stammführer ansetze. C.Goedert von Binsfeld, dessen Gattin mir unbekannt ist, wird noch 1477 erwähnt, scheint aber in demselben Jahr gestorben zu sein. Seine Söhne sind folgende:
D.Johann von Binsfeld war mit Otten von Bronckhorst und Bathenberg verheirathet. Sein Haus Binsfeld verkaufte er im J. 1477 seinem jüngern Bruder Werner. Dieser wurde, wie es heisst, auf der Jagd erschlagen, und da er keine Leibeserben hatte, so fiel sein Vermögen seinen Brüdern zu. Nach Johanns Tode schritten seine drei nachfolgenden Kinder mit ihren Oheimen Heinrich und Jacob von Binsfeld im J. 1495 zur Theilung.
E.Werner Herr zu Binsfeld und Wylre, Landdrost des Lands von Jülich, Amtmann zu Niedeggen und Schönforst. Unter ihm ging in der weit um sich greifenden Brandstiftung der Jülicher Fehde auch Haus Binsfeld in Flammen auf.[42] Derselbe ist 1557 gestorben. In erster Ehe war er verheirathet mit Agnes von Nesselrode; mit seiner zweiten Gattin Anna von Elter[43] hatte er einen Sohn Arnold von Binsfeld, welcher (46 ≡)
das Haus Niedeggen erhielt, im J. 1576 Catharina Tochter des Daem von Hatzfeld heirathete, und folgende Kinder hinterliess:
Ich lasse jetzt die Kinder des Werner von Binsfeld aus dessen erster Ehe mit Agnes von Nesselrode folgen:
F.Coen von Binsfeld Herr zu Binsfeld und Wylre, Amtmann zu Niedeggen und Schönforst, heirathete im J. 1554 Maria von Gertzen genannt Sintzig Erbin zu Gertzen, mit der er folgende Kinder hatte:
G.Johann von Binsfeld Freiherr zu Wylre, Herr zu Binsfeld, Gertzen und Laurenzberg, seit 1599 Amtmann zu Niedeggen. Er heirathete 1600 Anna von Nesselrode zu Ereshoven, und starb 1627 mit Hinterlassung folgender Kinder:
II. Die Herren von Wachtendonck.Der folgende Entwurf enthält blos die Ahnen und Descendenten des Johann Arnold von Wachtendonck. Eine genügende Genealogie dieses alten Geschlechtes bleibt wohl noch immer zu wünschen. A.Arnold von Wachtendonck heirathete etwa zu Anfang des (48 ≡)
sechzehnten Jahrhunderts Sophia Tochter des Reynart von Vischenich und der Eva von Brandscheit zu Reinartstein: B.Johann von Wachtendonck verheirathet mit Francisca Quad zu Buschfeld: C.Johann von Wachtendonck verheirathet mit Mettilde von Holthausen Erbin zu Hülsdonck: D.Johann Arnold von Wachtendonck zu Hülsdonck Churkölnischer Amt- und Pfandherr zu Oedt, heirathete etwa 1624 Elisabeth von Binsfeld, und hinterliess zwei Söhne:
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Die Herren von Gronsfeld.
Heinrich Herr zu Gronsfeld Ritter, Castellan zu Limburg, war mit Metza Schwester des Goedert Herrn zur Heyden verheirathet, und hatte mit derselben zwei Söhne, Johann und Heinrich. Ersterer, Johann Herr zu Gronsfeld Ritter, verh. mit Margaretha von Merode, ward im J. 1375 von Herzog Wilhelm mit dem Schloss zur Heyden belehnt, das ihm nämlich sein Oheim Goedert im J. 1367 gegen 10000 Goldgulden verschrieben hatte. Wenige Jahre nachher wurde er in einer Fehde, in die er mit dem Ritter Statz von dem Bongart und Goedert von Schoenau verwickelt war, zu Aachen erschlagen.[45] Auf diese Fehde kommt Christian Quix in mehrern seiner Schriften zu sprechen; merkwürdiger Weise will derselbe den (50 ≡)
Goedert von Schoenau gegen die von ihm selbst beigebrachte urkundliche Autorität in einen Reinart von Schoenvorst verwandeln, ohne zu fragen, ob es auch wirklich einen solchen gegeben. Wenn er aber damit den Reinart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst gemeint hat, so war dieser schon vor jener That mit Tod abgegangen. Goedert von Schoenau ist aber der jüngere Sohn jenes Ritters Winand Herrn zu Rode, welcher mit der Tochter des Ritters Raso Mascherell von Schoenau verheirathet war; mithin ein Neffe des Reinart. — Heinrich von Gronsfeld schreibt sich nach Tod seines Bruders Johann, Herr zu Gronsfeld: was wohl soviel ist als Mitherr. Er mochte wohl mit seinem Bruder noch nicht getheilt, und daher theilweise Berechtigung zu dieser Herrschaft haben. Gleicher Weise ward er nach Tod seines Bruders, 1378 Herr zur Heyden. Im J. 1382 heirathete er Johanna von Merode zu Rinkberg, und gab gleichzeitig seine Tochter erster Ehe, Metza, dem Bruder seiner Braut, Christian von Rinkberg Ritter, zur Gattin. Dieser wird nach dem im J. 1399 erfolgten Tode seines Schwiegervaters, Herr zur Heyden, während das Haus Rinkberg an den Herrn zu Gronsfeld übergeht. Wie letzteres zugegangen, darüber lässt sich ohne Documente nichts Bestimmtes sagen; und wenn Christian Quix frischweg behauptet, dass Heinrich Herr zu Gronsfeld mit Johanna diese Herrschaft erhalten habe, so hat er für diese seine Behauptung sicherlich auch nicht den entferntesten Beweis vor sich gehabt. Will man der Vermuthung Raum geben, so mag die Sache sich wohl eher so verhalten. Heinrich ward mit der Herrschaft zur Heyden belehnt. Da fragt man billig: hat er den Erben seines Bruders auch jene 10000 Goldgulden erstattet? Dies mochte wohl so ganz vollständig nicht geschehen sein; daher man denn die Verhältnisse so ordnete, dass Ritter Christian zwar die Herrschaft zur Heyden erhielt, dagegen aber zu Gunsten des jungen Herrn zu Gronsfeld auf die Herrschaft Rinkberg verzichtete. Auf diese oder ähnliche Weise mag die Sache sich verhalten; aber eine vollständige Aufklärung ist erst von den betreffenden Verträgen, wenn sie noch erhalten sind, zu erwarten. — Ich lasse jetzt die Kinder und Enkel des Ritters Johann Herrn zu Gronsfeld folgen:
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machen sullen zu rechten zyden mit alre zytlicher arbeit snyden sticken gurten vnd grauen as guder wyngarte vnd erffs zu Andernach recht vnd gewonheit is Vnd wir odir vnse eruen sullen dem vurs. Juncker Otten Junffer fyhen odir yren eruen alle Jair van den vurs. wyngarten geuen halff van den drufen vff den vurs. wyngarten weist vnd sullen in yr deyl leueren vur den wyngarten in yre bode Ouch so sullen wir alle Jair In den vurs. wyngarten proffen veir hondart ende as recht vnd gewonlich is Ouch so sullen wir dat virdel wyngartz by sente Meirtin na dysem nysten heirefste van stont vz roeden vnd zu eyme roden wyngarte machen vnd as dan so sullen wir yn dy nyste dru Jair keyn deyl da van geuen vnd vff dat veirte Jair vnd heirefste so sullen wir yn geuen halff glich den anderen wyngarten as vurs. steit Vnd heirvmbe so sal der vurs. Juncker otte Junffer fyhe odir yre eruen vns alle Jair geuen zu den vurs. wyngarten zwey hundart raeme as zu Andernach gewonlich is vnd zwa burden wyden ayn argelist vnd sullent vns ouch geuen sulgen mist da mit wir dy wyngarte vurs. vz misten bynnen den Jairzalen vnd sullent vns den mist vff yre cost vur dy wyngarten vurs. don foren vnd wir sullen den mist vff vnse cost indrayn vnd by dy stocke legen Ouch so mogent sy dy vurs. wyngarte Jairs don beseyn mit den schutzen vnd were sache wir dan sumich odir bruchtich vonden wurden an Eynicher arbeit vnd mistongen wy vurs. steit so sullen wir dy schare dez odir der wyngarte da by bruchte vnd sumenisse vonden wurde verloiren han vnd sullen sy doch dy Jairzalen vz halden as vurgeroirt ist Vnd were sache dat in an der schare ayff genge also dat sy nyt as gut in were as der missbuw So sal man dem vurs. Juncker Otten Junffer fyhen odir yren eruen zu Irme gesynnen rechten an alle vnse gut dat wir han In vnses Heren gerecht van Colne Sonder alrehande vurzoch werenclichs gerechtz zu Andernach vur den missbuw vnd allen gebrech vurs. as dicke dez noet geburt In vrkunde vnd gezuge dysere vurs. dinge han wir gebeden Erbere scheffen zu Andernach Johan Meyeneir vnd frederich Meyeneir dat sy yre Ingesigel an dysen breiff hant gehangen Dez gheyn wir scheffen vurs. daz dat wair is Datum anno domini Millesimo Quadringentesimo Quinquagesimo Quarto vicesima die mensis Martii
Anmerkungen
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion
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