Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/094

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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Comitissa Palatina Irmentrude (vermuthlich ein Schreibfehler des Concipisten, an statt Irmengard) nostra conjuge legitima testibus subnotatis, cet.


41. Saz: Conrads Gemahlin Irmengard war Bertholds, Grafens von Henneberg, und der Sächsischen Pfalzgräfin Bertha Tochter.

Beweis: Diesen Saz hat Köhler nicht bewiesen. Aus der Urkunde Poppens XII. Grafens von Henneberg (oben Num. 40), die er anführet, erhellet nur, daß dieser Poppo der Irmengard Bruder war, und daß ihre beyderseitige Mutter Berta geheisen; daß aber diese eine Sächsische Pfalzgräfin ggewesen, und daß Berthold ihr Gemahl, und folglich unserer Irmengard und Poppens XII. Vater war, diese beede Umstände müssen noch aus der Hennebergischen Geschichte erwiesen werden: obwol die Sache sonst richtig ist.


42. Saz: Conrads Gemahlin Irmengard † 1197, begraben im Kloster Schönaugen.

Beweis: Das Sterbejahr 1197 hat Köhler nur aus dem Spangenberg bewiesen, von dem Begräbnisorte aber gar kein Zeugnis angeführt.


XIII.

43. Saz: Claritia war des Schwäbischen Herzogs Friedrichs II Tochter von dessen zwoter Gemahlin Agnes, und des Thüringischen Landgrafens Ludwigs (III, mit dem Beynamen Ferreus) Gemahlin.

Beweis: Siehe Num. 24, und Num. 44. Daß Ludwig den Beynamen Ferreus bekommen, mus aus der Thüringischen Geschichte bewiesen werden.