Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/027
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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herrührt. Aber werden durch diese Zusäze die Stammtafeln nicht eben so zur Unzeit, wie vorhin bey den historischen Stammtafeln angemerkt worden ist, überladen? Ich solte denken: Nein! denn die Zusäze selbst sind gar nicht zahlreich, und werden nur, wie durch einen Wink, angedeutet.
- Von dem Beweise der genealogischen Tafeln
§. 32.
Genealogische Wahrheit besteht in der Übereinstimmung der Quellen mit den genealogischen Säzen, die man daraus gezogen hat. Wer demnach andere, so wie sich selbst, überzeugt, daß er keine andere genealogischen Säze in den genealogischen Tafeln verarbeitet hat, als die in den Quellen enthalten sind, der bewirkt Überzeugung von der Wahrheit der genealogischen Tafeln: oder welches einerley ist, der beweist die genealogischen Tafeln. Da die eigentlichen Geschlechtstafeln (§. 25) der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so müssen sie, wie die vollständigsten, so auch die zuverlässigsten seyn, damit man sich bey dem Entwurf und Beweise der übrigen Tafeln mit völliger Beruhigung auf sie beziehen kan.
§. 33.
- 1. Beweise in der alten Genealogie.
In der alten Genealogie sind die Schriften der Hebräer, Griechen und Römer, und die übrig gebliebenen alten Münzen nebst den übrigen