Kurerzbischof

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(erste Kurzfassung)

Der Kurerzbischof vereinigte in Personalunion die Herrschaft über ein Kurfürstentum (weltlicher Herrschaftsbereich, vom König verliehen - sh. Lehnwesen) mit der Herrschaft über ein Bistum bzw. Erzbistum (geistlicher, vom Papst verliehener Herrschaftsbereich).

Fälschlicher Weise wird deswegen manchmal vom Kurfürstlichen Erzbistum gesprochen.