Sénéchal

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Berufsbezeichnung (französisch)

Bedeutung
1. Seneschall, Landeshauptmann, Ritterhauptmann
2. Landrichter, Landvogt[1]
Seneschall war besonders am altfranz. Hofe der Titel eines der obersten Hof- und Reichsbeamten, ungefähr so viel wie Hofmarschall, Desjenigen, welchem die Sorge für das Hauswesen am Hofe oblag, bezeichnete also dieselbe Würde, welche in Deutschland der Truchseß, in England der Stewart bekleidete. Die Seneschalle kamen zu immer größerm Ansehen, wurden Mitglieder des Staatsraths und unterzeichneten die königl. Befehle. Als unter der Herrschaft der Karolinger und Capetinger in Frankreich der hohe Adel zu fast königl. Ansehen kam, hielten sich auch Herzöge und Grafen Seneschalle, und während es der Politik der franz. Könige gelang, die Güter ihrer bedeutendsten Vasallen unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, blieben die Seneschalle als oberste Gerichtsbeamte und Vorsteher der Ritterschaft bestehen. So bekam fast jede Provinz ihren Seneschall, und die Gerichtsbezirke der Seneschalle hießen Sénéchaussées. Der Seneschall am königl. Hofe führte den Titel eines Groß-Seneschall.[2]
siehe auch: bailli

Quelle(n)
  1. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.
  2. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 167; Zeno.org online: 13.11.2009.