Säckelmeister
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Vorgesetzter einer Geldeinnahme oder eines öffentlichen Schatzes. Das Amt des Säckelmeisters umfasste die Verwaltung der laufenden Einnahmen und Ausgaben und des Landesvermögens (Öffentlicher Haushalt), in der Regel jedoch nicht diejenige des Staats- oder Kriegsschatzes.