Hof (Begriffsklärung)

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Hof bezeichnet:


Hof, Gefolgschaft

  • Hof, lat. Curia, franz. Cour

Ursprünglich der von den Gebäuden des Gutes umschlossene freie Platz, auf dem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese selbst, auch für die Residenz eines Fürsten und seiner Familie (Hoflager) Im deutschen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der Erzämter die ersten Hofbeamten des Kaisers.

Umschlossene Gebiete

Architektur

  • Ein freier eingefriedeter Platz neben dem Gebäude und zu diesem gehörig, auch von Gebäuden oder Mauern umschlossener Platz. Vorder-, Hinter-,Licht- -Hof. In der altröm. Bauweise Atrium.

Astronomie

  • Ein weißlicher oder farbiger Kreis um die Sonne oder den Mond, Man unterscheidet kleinere u. größere Höfe (Lichtkränze, Aureolen).

Landwirtschaft

  • Ein Gut mit Feldern etc. oder nur der Gebäudekomplex des Gehöftes, der von diesem umschlossene Platz heißt dann Hofraum oder Hofraite.
  • Objekttyp im GOV Hof (GOV)
  • Hof (Gebiet) Durch natürliche Grenzen und/oder Vermessungsmarken Marksteine, Grenzsteine abgeschlossenesGebiet. Vorzugsweise in Gegenden mit geringen landwirtschaftlichen Ertrag z.B. in Alpengegenden (Weiden, Wiesen, Wälder und steinige Ödlandflächen).

Heute (in Statistiken) verwendet für Gemeinden zugeordnetes Gebiet mit geringem Ertrag. Vgl. Allentsteig (GOV- Zuordnungen)

  • Schafhof für die Schafzucht spezialisiertes Gehöft, früher auch herrschaftliche Schafhöfe die von den Schafmeisterknechten betreut wurden. Der Schäfer, Schafmeister ist nicht mit dem Schaffer (Herrschaftlicher Verwalter) zu verwechseln.
  • Meierhof Sitz eines Verwalters (Schaffer, Meier.siehe

Meier (Begriffserklärung)

Orte

Bayern

Rheinland-Pfalz


Kreise

Bayern


Historische Verwaltungseinheiten

  • Kanton Hof (eigentlich: Hoof), Kanton im Distrikt Cassel, Departement der Fulda, Königreich Westfalen (1807-1813)


siehe auch


Vorlage:Begriffserklärung