Hof (Begriffsklärung)

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Hof bezeichnet:


Objekttyp im GOV

Umschlossene Gebiete

Architektur

  • Ein freier eingefriedeter Platz neben dem Gebäude und zu diesem gehörig, auch von Gebäuden oder Mauern umschlossener Platz. Vorder-, Hinter-,Licht- -Hof. In der altröm. Bauweise Atrium.

Astronomie

  • Ein weißlicher oder farbiger Kreis um die Sonne oder den Mond, Man unterscheidet kleinere u. größere Höfe (Lichtkränze, Aureolen).

Landwirtschaft

  • Ein Gut mit Feldern etc. oder nur der Gebäudekomplex des Gehöftes, der von diesem umschlossene Platz heißt dann Hofraum oder Hofraite.

Orte

Bayern

Rheinland-Pfalz


Kreise

Bayern


Historische Verwaltungseinheiten

  • Kanton Hof (eigentlich: Hoof), Kanton im Distrikt Cassel, Departement der Fulda, Königreich Westfalen (1807-1813)


siehe auch


Vorlage:Begriffserklärung